Auflageverfahren: Neubau Sticherschliessungsstrasse Unterdorfstrasse, Grundstücke Nr. 902/1686

17. April 2024

Der Gemeinderat hat am 23. Januar 2024 gestützt auf Art. 39 ff. des Stras­sen­gesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) folgendes Projekt genehmigt:

Neubau Sticherschliessungsstrasse Unterdorfstrasse, Grundstücke Nr. 902/1686

Im Zusammenhang mit dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grund­stück Nr. 902 wurde durch die private Bauherrschaft ein Strassenprojekt ausge­arbeitet. Die neue Sticherschliessungs­strasse Unterdorfstrasse wird als Gemein­destrasse 3. Klasse klassiert.

Die Projektpläne für die Sticherschliessungsstrasse Unterdorfstrasse liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. vom Donnerstag, 18. April 2024 bis Freitag, 17. Mai 2024 im Gemeinde­haus Widnau, 1. OG, zur Ein­sichtnahme auf. Die Sticherschliessungstrasse Unterdorfstrasse ist während der Auflagefrist markiert. Bodenabtretungen sind keine nötig.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schrift­lich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhaltes und eine Begründung zu enthalten.

Gemeinderat Widnau

Unterdorfstrasse

Zugehörige Objekte

Name
Situationsplan 1-200 Download 0 Situationsplan 1-200
Teilstrassenplan 1-500 Download 1 Teilstrassenplan 1-500
Normalprofil 1-50 Download 2 Normalprofil 1-50
Längenprofil 1-200-1-20 Download 3 Längenprofil 1-200-1-20
Entwässerungsplan 1-200 Download 4 Entwässerungsplan 1-200