Handänderungen April 2024
Veröffentlichung des Eigentumserwerbs an Grundstücken gemäss Art. 970a ZGB und Art. 133bis EV zum ZGB.
Die Publikation der Handänderungen im Internet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zugehörige Objekte
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April 2024 | Download | 0 | April 2024 |