Steuererklärung ausfüllen

10. Januar 2022

In den nächsten Tagen werden die Steuererklärungen 2021 zugestellt, welche bis Ende März 2022 ausgefüllt und eingereicht werden sollten. Selbständig Erwerbende haben etwas länger Zeit und reichen die Steuererklärung bis Ende Mai ein. Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online über die Internetseite www.steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-Code beantragt werden.

Die erste Steuererklärung – www.machs-eifach.ch
Für junge Erwachsene, welche zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen, steht neu die Website www.machs-eifach.ch zur Verfügung. Auf der Website finden junge Erwachsene und weitere Interessierte wie Lehrpersonen oder Eltern Anleitungen zur Steuererklärung, teilweise in Erklärvideos. Die FAQ's sowie das "Wissen2Go" wurden in Zusammenarbeit mit einer Lehrperson und seiner Berufsschule erarbeitet. Ausserdem haben junge Erwachsene die Möglichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden, sowohl während als auch ausserhalb der Öffnungszeiten direkt in Kontakt zu treten und diesen spezifische Fragen zu stellen. Sie sind werktags von 07.00 bis 21.00 Uhr erreichbar. Damit orientiert sich das Steueramt noch konsequenter an den zeitlichen Verfügbarkeiten der Kundinnen und Kunden. Die Einsätze der Steuerfachleute sind freiwillig. Mit der neuen Website für junge Steuerpflichtige möchte das Steueramt erreichen, dass die jungen Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung fristgerecht und korrekt ausfüllen. Zudem erhalten Lehrkräfte mit der LandingPage ein Werkzeug und Informationen zum Thema Steuern für den Unterricht.

Vollelektronische Steuererklärung (eFiling)
Neu können Sie die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit unserem Steuerdeklarationsprogramm eTaxes einreichen. Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht mehr notwendig. eFiling ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung. Die notwendigen Beilagen können Sie im Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über Ihr Handy mit der App "oBeam" hochladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermitteln. Ausführliche Informationen zum eFiling finden Sie unter www.steuern.sg.ch/efiling.

Nutzen Sie die neue, bequeme Möglichkeit und leisten Sie damit einen aktiven Beitrag zur Digitalisierung im Steuerwesen, unserer Umwelt zuliebe.

Haben Sie Fragen zur Steuererklärung? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindesteueramtes (071 727 03 05, steueramt@widnau.ch) beantworten diese gerne. Neu steht auch der LiveChat unter www.steuern.sg.ch/efiling zur Verfügung, wo Ihre Steuerfragen von Expertinnen und Experten beantwortet werden.

Provisorische Steuerrechnung
In den nächsten Tagen werden die vorläufigen Steuerrechnungen für das Jahr 2021 zugestellt. Das Steueramt empfiehlt zu prüfen, ob diese den tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entsprechen. Ist das nicht der Fall, so kann die Rechnung unter www.steuern.sg.ch (eKonto) online angepasst oder mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden. Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Umgekehrt wird der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Lasten der Pflichtigen verzinst. Der Zinssatz 2021 liegt bei 0,25 Prozent. Sollten die vorgegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden können, lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, damit entsprechende Ratenzahlungen vereinbart werden können. Ratenzahlungen können unter www.steuern.sg.ch (eKonto) auch rund um die Uhr selber erfasst werden. Selbstverständlich sind die Mitarbeitenden des Steueramtes, Telefon 071 727 03 05, bei Fragen gerne behilflich.