Veröffentlichung des Eigentumserwerbs an Grundstücken gemäss Art. 970a ZGB und Art. 133bis EV zum ZGB. Die Publikation der Handänderungen im Internet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dokument Handanderungen_2._Quartal_2018.pdf (pdf, 34.6 kB)