Das Sicherheits- und Justizdepartement hat gestern für das ganze Kantonsgebiet das verfügte absolute Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben und auf Wald und Waldesnähe reduziert (- bis 200 Meter).
Mit Verfügung vom 27. Juli 2018 hat die Gemeinde Widnau für das gesamte Gemeindegebiet ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf bestehen. Somit ist es auch weiterhin strikte untersagt, Feuer im Freien zu entfachen, Raucherwaren unachtsam wegzuwerfen sowie Feuerwerk jeglicher Art zu entzünden.
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