Aufhebung von UrnenwandgräbernInfolge Ablauf der gesetzlichen Grabesruhe (Urnenbeisetzung: 10 Jahre) sind auf dem Friedhof Widnau folgende Urnenwandgräber zu räumen: Urnenwandgräber bis 2008 Die Angehörigen der verstorbenen Personen werden höflich gebeten, den Grabschmuck bis am Montag, 5. November 2018, zu entfernen. Bei Fragen erteilt Ihnen das Bauamt Widnau, Patrik Hutter, Telefon 071 727 03 83, E-Mail: patrik.hutter@widnau.ch, gerne Auskunft. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und die Unterstützung bei der Entfernung des Grabschmuckes in der angegebenen Frist.
Datum der Neuigkeit 19. Okt. 2018
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