GR-Verhandlungen - Ferienzeit ist e-Bike-Zeit

17. Juli 2020
Gehen Sie mit den e-Bikes der Gemeinde Widnau auf Reisen. Es darf auch für mehrere Tage sein. 15 e-Velos stehen für Ausfahrten bereit.

Seit einigen Wochen ist die e-Bike-Station wieder offen. Das umweltfreundliche Mobili­tätsangebot von e-Bike Widnau lädt für Reisen quer durch das Rheintal oder die Schweiz ein. Nutzen Sie das Angebot und unternehmen Sie Velo-Ausflüge, es können auch mehrtägige «Abenteuer» sein. Dieses Ferienvergnügen ist auch in Corona-Zeiten gesundheitlich risikolos – für alle Altersgruppen. Und in diesem Jahr ist das Entdecken von spannenden und interessanten Orten in der nahen und weiteren Umgebung der Schweiz in jedem Fall der richtige Ferientipp!

Die e-Bikes können von Einzelpersonen, Familien sowie von grösseren und kleineren Gruppen für ein- oder mehrtägige Ausflüge gemietet werden. Online-Reservationen sind unter: www.widnau.ch (E-Bike – Verfügbarkeit der e-Bikes) möglich. Unter dem Link "e-Bike mieten" findet sich eine detaillierte Anleitung, wie ein e-Bike reserviert werden kann. Möchten Sie die e-Bikes länger als fünf Tage mieten, nehmen Sie bitte mit dem Front-Office im Gemeindehaus Widnau Kontakt auf: Tel. 071 727 03 00 oder E-Mail: front-office@widnau.ch. Wir freuen uns auf ihre Reservation.

Erfolgreiche Lehrabschlüsse
In den letzten Tagen konnten die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger der Gemeindeverwaltung sowie der gemeindeeigenen Betriebe ihr Diplom entgegennehmen. Folgende Lernende haben ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen:

  • Dürr Amanda, Kauffrau EProfil, Gemeindeverwaltung Widnau
  • Fischlin Soheyla, Kauffrau EProfil, Gemeindeverwaltung Widnau
  • Veraguth Jil, Fachfrau Gesundheit, Zentrum Augiessen Widnau
  • Rentsch Simon, Assistent Gesundheit und Soziales, Zentrum Augiessen Widnau
  • Epper Vera, Fachfrau Betreuung, Schülerhort Widnau
  • Näf Jonas, Fachmann Betriebsunterhalt, Werkhof Widnau
  • Pereira Chica Raoul, Fachmann Betriebsunterhalt, Sportzentrum Widnau

Stromeinkauf
Dank den aktuell sehr günstigen Einkaufskonditionen hat der Gemeinderat entschie­den, die Stromlieferung für die Elektrizitätsversorgung Widnau für die Jahre 2021 und 2022 bereits heute zu sichern. Das preislich attraktivste Angebot haben die St. Galler Stadtwerke unterbreitet; sie haben daher den Zuschlag für den Liefervertrag für 2021 und 2022 erhalten. Auch in den kommenden beiden Jahren hält die Elektrizitätsver­sorgung Widnau daran fest, als Standard ausschliesslich Strom aus erneuerbaren Quellen anzubieten. Deshalb hat der Gemeinderat für 2021 und 2022 Zertifikate bzw. Herkunftsnachweise für "Wasserkraft aus der Schweiz" beschafft. Diese hat er für das Jahr 2021 bei der Energieplattform, St. Gallen, und für das Jahr 2022 bei der Repower AG, Zürich, eingekauft. Sämtliche Kundinnen und Kunden der EV Widnau werden also auch in Zukunft mit Wasserkraft aus der Schweiz und heimischer Solarenergie belie­fert. Diese wird eingespeist von Widnauer Haus­besitzern, die den Überschussstrom aus den Solaranlagen auf ihren Dächern an die EV Widnau verkauft haben und ins Netz zurückspeisen. Dem Rat ist es ein grosses energiepolitisches Anliegen, dass diese privaten Klein-Produzenten von Solarstrom, ihren Eigenverbrauch steigern und ihren Solarstrom in erster Linie für den eigenen Bedarf brauchen.

Aufhebung Sozialhilfekommission
Im Kanton St. Gallen ist die Politische Gemeinde gemäss Sozialhilfegesetz zuständig für die Leistung der persönlichen (betreuenden und finanziellen) Sozialhilfe. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, das bestehende Verfahrensmodell zu modernisie­ren bzw. an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. Für die Umsetzung der Bestim­mungen der finanziellen Sozialhilfe mithin für den Erlass der entsprechenden Verfü­gun­gen hatte der Gemeinderat bisher eine Sozialhilfekommission beauftragt. Rechts­mittelinstanz gegen die Verfügungen der Sozialhilfekommission war der Gemeinderat. Diese Kommissions-Lösung bestand in der Gemeinde Widnau seit bald drei Jahrzehn­ten; sie kommt aus der Zeit als die Gemeinden auch noch eine eigene kommunale Vormundschaftsbehörde führten. In der Praxis hat sich der Erlass von Verfügungen durch die Sozialhilfekommission in Bezug auf eine zeitnahe Bearbeitung und ein möglichst effizientes Verfahren zunehmend als unzweckmässig erwiesen. Personen, die ein Unterstützungsgesuch gestellt haben, haben den Anspruch, dass nach Ab­schluss aller Abklärungen durch das Sozialamt schnell über ihr Unterstützungsgesuch entschieden wird, da sie sich in einer Notsituation befinden. Damit künftig Entscheide zu Unterstützungsgesuchen zeitnah getroffen werden können, hat der Gemeinderat entschieden, das Verfahrensmodell zu wechseln und die Zuständigkeiten neu zu regeln. Seit 1. Juni liegt die Zuständigkeit für den Erlass von Verfügungen betreffend die persönliche Sozialhilfe bei der Leitung des Sozialamts. Rekursinstanz ist in allen Fällen der Gemeinderat Widnau. Dieses Verfahrensmodell wird von einer stattlichen Zahl von Gemeinden bereits so umgesetzt. Der Gemeinderat ist überzeugt, damit eine zeit­gemässe und den heutigen Rahmenbedingungen angepasste Verfahrenslösung anzubieten.

Rücksichtnahme und Respekt gegenüber Nachbarn
Damit ein friedliches Nebeneinander möglich ist, sind Arbeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Motorsägen und andere lärmerzeugende Tätigkeiten im Freien auf folgende Zeiten beschränkt: 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 19.00 Uhr (samstags bis 18.00 Uhr). In der Nachtzeit, welche von 22.00 bis 6.00 Uhr dauert, und an Sonn­tagen, sind alle lärmigen Arbeiten, laute Gespräche und Ähnliches untersagt. Vielen Dank, dass Sie auf Ihre Nachbarn Rücksicht nehmen.

Arbeitsvergebungen
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge erteilt:

  • Neugasse – Abschnitt Rheintaler Binnenkanal bis Fuchsgasse – Sanierung: Vergabe der gesteuerten Horizontalbohrung an die Fuster Tiefbau AG, Thal.
  • Sternenbrücke Diepoldsau – Ersatz: Vergabe der gesteuerten Horizontalbohrung an die Schenk AG, Heldswil.

Bauabrechnungen
Der Gemeinderat hat folgende Bauabrechnungen genehmigt:

  • MS-Kabel – TS37 Rauch bis TS40 Ball: Fr. 80'085.57 (Kostenvoranschlag: Fr. 120'000.--)
  • Ersatz MS-Anlage – TS 22 Nöllen: Fr. 133'081.60 (Kostenvoranschlag: Fr. 150'000.--)
  • Erweiterung MS-Anlage – TS40 Ball: Fr. 92'489.69 (Kostenvoranschlag: Fr. 150'000.--)
  • Ersatz MS-Anlage – TS37 Rauch: Fr. 130'324.99 (Kostenvoranschlag: Fr. 233'000.--)
Energie-Spartipp

Hitzetage
Wenn die Sommersonne brennt und die Räume aufheizt, steigen die Verkaufszahlen für Klimageräte sprunghaft an. Leider arbeiten solche Klimageräte ineffizient und entpuppen sich als wahre Stromfresser. Wer allerdings vorausschauend der Sommer­hitze entgegenwirkt, kann auf solche Geräte verzichten und trotzdem – oder eben gerade deswegen – nachts gut schlafen.

Kühlmittel
Tagsüber geschlossene Fenster und Storen verhindern, dass Räume von der Sonne aufgeheizt werden. Schalten Sie auch alle nicht zwingend benötigten Elektrogeräte ab, denn sie produzieren Abwärme. Wenn dann am Abend die Aussenluft abkühlt, öffnen Sie die Fenster und leiten so die dennoch aufgestaute Wärme durch kräftiges Lüften ins Freie.

Wohlfühlmittel
Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Massnahmen, die Ihnen auch in tropischen Nächten zu einem erholsamen Schlaf verhelfen. Manche empfehlen vor der Nachtruhe eine lauwarme (keine kalte oder heisse) Dusche, einige bevorzugen danach kühlende Hautlotionen mit Minze- oder Zitrusöl und wieder andere schwören auf eine Wärm­flasche an den Beinen – allerdings gefüllt mit Eiswasser. Verwenden Sie generell Ihnen angenehme Schlafkleidung sowie Bettbezüge und Bettdecken aus leichten Stoffen.

Hilfsmittel
Falls es trotzdem nicht ohne technische Hilfsmittel geht: Setzen Sie einen Ventilator anstelle eines Klimageräts ein und achten Sie beim Kauf auf ein effizientes und leises Modell.

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