GR-Verhandlungen - Überprüfung und Neufassung der Schutzverordnung
Überarbeitung Schutzverordnung
Im Zuge der laufenden Revision der Ortsplanung wurde in den letzten Monaten auch die Schutzverordnung der Gemeinde Widnau überarbeitet. Die bestehende Fassung stammt aus dem Jahr 1994, sie ist also fast 30 Jahre alt und wurde damals im Rahmen der letzten Ortsplanungsrevision erarbeitet. Die Schutzverordnung gehört zusammen mit dem Zonenplan und dem Baureglement zur sogenannten «Rahmennutzungsplanung», über die jede Gemeinde verfügen muss.
Die in der bisherigen Schutzverordnung aufgeführten Kultur- und Naturobjekte wurden durch externe Fachexperten in Zusammenarbeit mit der Kerngruppe Ortplanung überprüft und neu bewertet. Die fachliche Beurteilung der Kulturobjekte erfolgte durch die Expertin Esther Jonson, ERR Raumplaner AG, St. Gallen, die Naturobjekte wurden durch Dr. Jonas Barandun, Ökonzept GmbH, St. Gallen, beurteilt. Alle Kulturobjekte und Naturobjekte wurden detailliert begutachtet und auf ihre Schutzwürdigkeit hin überprüft sowie neu inventarisiert. Die Überprüfung ergab, dass etliche der Schutzobjekte in den letzten Jahren abgegangen sind oder aber aus dem Schutz entlassen wurden. Auch haben sich teilweise die baulichen Umgebungen so verändert, dass ein Objekt heute ohne Bezug dasteht und alleine aufgrund seiner baugeschichtlichen Wertigkeit eine Unterschutzstellung nicht mehr gerechtfertigt ist.
Weiter wurde der sogenannte «Ortsbildschutz» als Strukturschutz vollständig umgestaltet. Da Widnau – als jüngste Gemeinde im Kanton St. Gallen – nicht über einen historischen Dorfkern verfügt, wurden statt der bisher zwei grossflächigen Ortsbildschutzgebiete acht kleinere «Ortsbilder» definiert, die je als «Zeitzeugen» für eine siedlungsgeschichtliche Epoche stehen: Kleine, aber für Widnau spezifische Bauensembles, die in ihrer Struktur erhalten werden sollen. In diesem Strukturschutz ist eine respektvolle und architektonisch überzeugende Erneuerung des Baubestands sehr wohl möglich.
Der Gemeinderat hat die neue Schutzverordnung und die beiden Inventare zu den Kultur- und den Naturobjekten an seiner letzten Sitzung verabschiedet und möchte sie nun der Öffentlichkeit im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens zur Stellungnahme vorlegen. Die beiden Inventare können auf der Homepage unter www.widnau.ch – Informationen – Publikationen oder im Ortsplanungs-Wiki heruntergeladen werden. In den Inventaren finden sich zu jedem Schutzobjekt eine fotografische Dokumentation, eine Beschreibung und eine Bewertung. Sicher ist es interessant, mal in diesen Inventaren zu blättern. Die beiden Inventare zu den Kultur- und den Naturobjekten bilden die Grundlage für die Schutzverordnung, in der dann die Schutzobjekte nur noch tabellarisch und anhand eines Plans dokumentiert werden. Das Mitwirkungsverfahren für die Bevölkerung für die neu erarbeitete Schutzverordnung ist vom 1. Juni 2021 bis 30. Juni 2021 offen. Der Gemeinderat bittet, Eingaben, Kommentare und Hinweise zur Schutzverordnung bis am 30. Juni 2021 an die Bauverwaltung Widnau, Neugasse 4, 9443 Widnau, einzureichen. Für Fragen nutzen Sie bitte das Ortplanungs-Wiki oder wenden Sie sich an die Bauverwaltung. René Altherr erteilt Ihnen gerne Auskunft: Tel. 071 727 03 21, E-Mail: rene.altherr@widnau.ch. Die öffentliche Auflage der Schutzverordnung erfolgt dann zusammen mit den beiden Inventaren zu einem späteren Zeitpunkt. Die Auflage ist das Rechtsverfahren, erst dann besteht die Möglichkeit, gegen die Schutzverordnung Einsprache zu erheben.
Expertenchat für die Bevölkerung |
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Schutzverordnung - Bestimmungen | Download | 0 | Schutzverordnung - Bestimmungen |
Inventar der Kulturobjekte | Download | 1 | Inventar der Kulturobjekte |
Inventar der Naturobjekte | Download | 2 | Inventar der Naturobjekte |
Schutzplan | Download | 3 | Schutzplan |