Das Begehren des Gläubigers ist schriftlich beim Betreibungsamt am Wohnsitz/Sitz des Schuldners einzureichen. Es ist Sache des Gläubigers, die genaue Wohnadresse des Schuldners oder den Sitz der Gesellschaft ausfindig zu machen.
Es ist vorderhand kein Kostenvorschuss zu leisten; die Gebühren werden durch Rechnung erhoben.
Dem Betreibungsbegehren sind keine Beilagen beizufügen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.betreibungsschalter.ch

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt