Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, stellt die Zuständigkeit klar und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Die Gemeinden sind verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende unterzubringen und zu betreuen. In Widnau sind die Asylsuchenden in verschiedenen Liegenschaften bzw. Wohnungen sowie in der Wohnanlage Nefenfeld untergebracht.

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