Der Vermittler ist die erste Instanz für zivilrechtliche Angelegenheiten. Die Vermittlungsverfahren werden in der Regel am Wohnort des/der Beklagten durchgeführt. Das Begehren muss schriftlich gestellt werden.

Nach Eingang des Begehrens erlässt der Vermittler die Vorladung zum Vermittlungsvorstand. Die Verhandlung vor dem Vermittler ist mündlich.
Ziel der Verhandlung ist eine Einigung unter den Parteien. Wird keine Einigung erzielt, wird dem Kläger auf Begehren der Leitschein zu Handen des Kreisgerichts ausgestellt.

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