Das Sozialamt gewährt auf Antrag unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihre Unterhaltspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen. Dies erfolgt nach dem Gesetz über die Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIVU).

Das Sozialamt unterstützt den obhutsberechtigten Elternteil, das mündige Kind und den geschiedenen Ehegatten beim Einfordern der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst.

Für nicht bevorschusste Unterhaltsbeiträge sowie Kinderzulagen kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassohilfe) beansprucht werden.

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