
Tombola, Lotto
Zuständiges Amt: Gemeinderatskanzlei Wer eine Tombola oder ein Lottospiel durchführen möchte, benötigt vorgängig eine Bewilligung der Gemeinde Widnau. Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor dem Anlass bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Das Bewilligungsgesuch finden Sie unter dem Onlinedienst. Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Widnau anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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