Vor der Geburt

Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das grüne Geburtsanzeigeformular.

Einwohner der Gemeinde Widnau wenden sich an das Front-Office/Einwohneramt ihrer Wohngemeinde.
Bringen Sie bitte die auf der Rückseite der Geburtsanzeige aufgeführten Dokumente mit. Gerne beraten wir Sie im Einzelfall.

Ausländische Staatsangehörige haben die Möglichkeit, sich betreffend Namenswahl auf das Heimatrecht zu beziehen. Sie müssen vor der Geburt eine Optionserklärung beim Zivilstandsamt des Geburtsortes abgeben.

Nach der Geburt

  • Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung an das Zivilstandsamt in Altstätten.
  • Wird Ihr Kind im Zivilstandskreis Rheintal Zuhause geboren, melden Sie dies bitte dem Zivilstandsamt Rheintal innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterzeichnete, grüne Geburtsanzeigeformular, das Familienbüchlein/den Familienausweis sowie einen gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) mit. Das Zivilstandsamt Rheintal veranlasst die Geburtsmitteilung an das Front-Office/Einwohneramt Widnau.
Einen Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC-Formular, international) erhalten Sie auf Wunsch beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes.

Zugehörige Objekte