Namenserklärung nach der Scheidung

Eine Scheidung hat auf die Namensführung der geschiedenen Ehegatten keinen Einfluss. Der Ehegatte, der seinen Namen geändert hat, behält den bei der Heirat erworbenen Familiennamen, sofern er nicht binnen einem Jahr, nachdem das Urteil rechtskräftig geworden ist, gegenüber der Zivilstandsbeamtin/dem Zivilstandsbeamten erklärt, dass er den angestammten Namen oder den Namen, den er vor der Heirat trug, wieder führen will.
Diese Namenserklärung kann bei jedem Zivilstandsamt in der Schweiz abgegeben werden. Eine persönliche Vorsprache ist notwendig. Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim Zivilstandsamt Rheintal in Altstätten.

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