Abmeldung / Wegzug
Zuständiges Amt: Front-Office / Einwohneramt Seit 10. Oktober 2018 können Sie in unserer Gemeinde Ihren Umzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten elektronisch melden. Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:
eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar Da unsere Gemeinde den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über eportal.sg.ch oder über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter. Ihre Abmeldung nehmen wir auch weiterhin gerne persönlich am Front-Office Schalter (Gemeindehaus) entgegen. Folgende Unterlagen / Angabe werden benötigt:
Online-DiensteMit der Nutzung des Internetangebots der Gemeinde Widnau anerkennen Sie stillschweigend die geltenden Nutzungsbedingungen.
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