{
    "lines": [
        "Elektrizitätsversorgung",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "Grundlage: Reglemente über die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Widnau",
        "Kontakte",
        "Werkhof",
        "Tel. 071 727 03 61",
        "Finanzverwaltung",
        "Tel. 071 727 03 06",
        "Pikett EVW",
        "Tel. 0844 9443 00",
        "Pikett Kabelnetz",
        "Tel. 079 212 48 32",
        "2026",
        "Niederspannungs-Einfachtarif",
        "",
        "1. Anwendung",
        "Haushalte und Kleinbetriebe mit Einfachtarifzähler.",
        "2. Änderungen",
        "Änderungen der Tarifgruppen werden nur nach vorheriger Anzeige oder bei Vorliegen stark",
        "veränderter Bezugsverhältnisse auf Beginn des nächsten Rechnungsjahres vorgenommen.",
        "3. Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "Netznutzung",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid",
        "Winterstromreserve Swissgrid",
        "Solidarisierte Kosten (neu)",
        "Total pro kWh exkl. MWSt.",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total inkl. MWSt.",
        "",
        "",
        "Monatliche pauschale Netznutzung",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "",
        "",
        "Fr.",
        "",
        "Fr.",
        "6.40",
        "12.70",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "24.08",
        "1.95",
        "26.03",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "exkl. MWSt.",
        "4.00",
        "inkl. MWSt.",
        "4.32",
        "Monatlicher Messtarif (neu)",
        "",
        "exkl. MWSt.",
        "7.50",
        "inkl. MWSt.",
        "8.11",
        "4. Zählerablesung und Verrechnung",
        "Die Ablesung und Verrechnung der Energiebezüge und Netznutzung erfolgt für den Einfachtarif",
        "jährlich per 31. Dezember. Es sind dreimonatliche Teilzahlungen zu leisten. Mit Umbau auf",
        "SmartMeter wird die Verrechnung auf Doppeltarif umgestellt. Die Verrechnung erfolgt dann",
        "Quartalsweise nach effektivem Verbrauch.",
        "5. Abgaben gemäss Energieverordnung",
        "Abgaben gemäss Energieverordnung Art. 7 werden für die Finanzierung der kostendeckenden",
        "Einspeisevergütung (KEV) verwendet. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven",
        "Ansätzen des Bundesamtes für Energie und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "6. Systemdienstleistungen",
        "Die Systemdienstleistungen sind das Entgelt für das Übertragungsnetz der Swissgrid und somit ein",
        "Bestandteil der Netznutzung. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven Ansätzen der",
        "Swissgrid und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "7. Winterstromreserve Swissgrid",
        "Die Wasserkraftreserve ist eine Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit.",
        "8. Solidarisierte Kosten",
        "Neu erhebt Swissgrid ab 1. Januar 2026 einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (0.05 Rp./kWh), um",
        "Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren.",
        "9. Messtarif",
        "Gemäss Art. 17a StromVG (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026",
        "die Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern werden separat",
        "berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Art. 8 Abs. 1 StromVV (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber die Messtarife pro",
        "Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "10. Allgemeines",
        "Im Übrigen gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente der Elektrizitätsversorgung Widnau.",
        "Inkrafttreten",
        "Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt den Niederspannungs-Einfachtarif vom",
        "1. Januar 2025. Eine jederzeitige Änderung des vorliegenden Tarifs bleibt vorbehalten.",
        "Vom Gemeinderat der politischen Gemeinde Widnau erlassen am 12. August 2025.",
        "POLITISCHE GEMEINDE WIDNAU",
        "GEMEINDERAT WIDNAU",
        "Bruno Seelos",
        "Gemeindepräsident",
        "Katja Hutter",
        "Gemeinderatsschreiberin",
        "Kontakte",
        "Werkhof",
        "Tel. 071 727 03 61",
        "Finanzverwaltung",
        "Tel. 071 727 03 06",
        "Pikett EVW",
        "Tel. 0844 9443 00",
        "Pikett Kabelnetz",
        "Tel. 079 212 48 32",
        "2026",
        "Elektrizitätsversorgung",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "",
        "Grundlage: Reglemente über die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Widnau",
        "Niederspannungs-Doppeltarif",
        "1. Anwendung",
        "Privatkunden und Gewerbekunden bis zu einem durchschnittlichen Monatsbezug im Hochtarif von",
        "ca. 4'150 kWh (< 50'000 kWh/a).",
        "",
        "2. Tarifzeiten",
        "Hochtarif:   Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr",
        "Niedertarif: übrige Zeit",
        "3. Änderungen",
        "Änderungen der Zuordnung eines Kunden zu einem Tarif wird nach vorheriger Anzeige oder bei",
        "starken Veränderungen der Bezugsverhältnisse auf Beginn des nächsten Rechnungsjahres vorge-",
        "nommen.",
        "",
        "4. Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "Netznutzung",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid",
        "Winterstromreserve Swissgrid",
        "Solidarisierte Kosten (neu)",
        "Niedertarif",
        "6.20",
        "12.00",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "Hochtarif",
        "6.40",
        "12.70",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Total pro kWh exkl. MWSt.",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total inkl. MWSt.",
        "24.08",
        "1.95",
        "26.03",
        "23.18",
        "1.88",
        "25.06",
        "Monatliche pauschale Netznutzung",
        "",
        "exkl. MWSt.",
        "6.00",
        "inkl. MWSt.",
        "6.49",
        "Monatlicher Messtarif (neu)",
        "Direktmessung pro Monat",
        "Wandlermessung pro Monat",
        "Virtueller Messpunkt pro Monat",
        "exkl. MWSt.",
        "7.50",
        "30.00",
        "2.00",
        "inkl. MWSt.",
        "8.11",
        "32.43",
        "2.16",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "",
        "Fr.",
        "",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "5. Höchstbelastungszeit",
        "Als Höchstbelastungszeit für Wärmepumpen und dergleichen gilt die Zeit von 11.00 bis 12.30 Uhr",
        "(Montag–Freitag) mit werkseitiger Ausschaltung. Diese kann auch verändert werden.",
        "",
        "6. Zählerablesung und Verrechnung",
        "Die Ablesung und Verrechnung der Energiebezüge und Netznutzung erfolgt für den Doppeltarif",
        "für Kunden mit PV-Anlage quartalsweise und Kunden ohne PV-Anlage mit dreimonatlichen Teil-",
        "rechungen und einer Jahreschlussrechung per 31. Dezember.",
        "7. Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Abgaben gemäss Energieverordnung Art. 7 werden für die Finanzierung der kostendeckenden",
        "Einspeisevergütung (KEV) verwendet. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven",
        "Ansätzen des Bundesamtes für Energie und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "8. Systemdienstleistungen",
        "Die Systemdienstleistungen sind das Entgelt für das Übertragungsnetz der Swissgrid und somit ein",
        "Bestandteil der Netznutzung. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven Ansätzen der",
        "Swissgrid und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "9. Winterstromreserve Swissgrid",
        "Die Wasserkraftreserve ist eine Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit.",
        "10. Solidarisierte Kosten",
        "Neu erhebt Swissgrid ab 1. Januar 2026 einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (0.05 Rp./kWh),",
        "um Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren.",
        "11. Messtarif",
        "Gemäss Art. 17a StromVG (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026",
        "die Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern werden separat",
        "berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Art. 8 Abs. 1 StromVV (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber die Messtarife pro",
        "Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "12. Allgemeines",
        "Im Übrigen gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente der Elektrizitätsversorgung Widnau.",
        "Inkrafttreten",
        "Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt den Niederspannungs-Doppeltarif vom",
        "1. Januar 2025. Eine jederzeitige Änderung des vorliegenden Tarifs bleibt vorbehalten.",
        "Vom Gemeinderat der politischen Gemeinde Widnau erlassen am 12. August 2025.",
        "POLITISCHE GEMEINDE WIDNAU",
        "GEMEINDERAT WIDNAU",
        "Bruno Seelos",
        "Gemeindepräsident",
        "Katja Hutter",
        "Gemeinderatsschreiberin",
        "Elektrizitätsversorgung",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "Grundlage: Reglemente über die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Widnau",
        "Kontakte",
        "Werkhof",
        "Tel. 071 727 03 61",
        "Finanzverwaltung",
        "Tel. 071 727 03 06",
        "Pikett EVW",
        "Tel. 0844 9443 00",
        "Pikett Kabelnetz",
        "Tel. 079 212 48 32",
        "2026",
        "Gewerbetarif",
        "1. Anwendung",
        "Privatkunden und Gewerbekunden mit einem Jahresbezug zwischen 50'000 kWh und 100'000 kWh.",
        "2. Tarifzeiten / Leistungserfassung",
        "Hochtarif:   Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr",
        "Niedertarif:  übrige Zeit",
        "Die Leistungserfassung erfolgt nur während den Hochtarifzeiten. Die Messperiode beträgt",
        "15 Minuten. Als Tarifmaximum gilt der im Verlauf einer Ableseperiode festgestellte höchste Mess-",
        "wert.",
        "3. Änderungen",
        "Änderungen der Zuordnung eines Kunden zu einem Tarif wird nach vorheriger Anzeige oder bei",
        "starken Veränderungen der Bezugsverhältnisse auf Beginn des nächsten Rechnungsjahres vorge-",
        "nommen.",
        "4. Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "Netznutzung",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid",
        "Winterstromreserve Swissgrid",
        "Solidarisierte Kosten (neu)",
        "Total pro kWh exkl. MWSt.",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total inkl. MWSt.",
        "Leistung pro Monat",
        "Netznutzung Leistung",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total pro kW und Monat inkl. MWSt.",
        "",
        "Blindenergie",
        "Monatlicher Messtarif (neu)",
        "Direktmessung pro Monat",
        "Wandlermessung pro Monat",
        "Virtueller Messpunkt pro Monat",
        "Niedertarif",
        "3.40",
        "11.80",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "20.18",
        "1.63",
        "21.81",
        "Hochtarif",
        "3.70",
        "12.00",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "20.68",
        "1.68",
        "22.36",
        "4.00",
        "0.32",
        "4.32",
        "",
        "Rp./kVarh",
        "exkl. MWSt.",
        "3.50",
        "exkl. MWSt.",
        "7.50",
        "30.00",
        "2.00",
        "inkl. MWSt.",
        "3.78",
        "",
        "inkl. MWSt.",
        "8.11",
        "32.43",
        "2.16",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "5. Blindenergie",
        "Der im Verlauf eines Monats während der Hochtarifzeit einzuhaltende Leistungsfaktor cos phi muss",
        "gleich oder grösser als 0.92 sein, d.h. der zulässige Blindenergiebezug darf höchstens 42.6 % des",
        "Wirkenergiebezuges ausmachen. Die darüber hinaus bezogene Blindenergie gilt als Überbezug und",
        "wird monatlich verrechnet. Bei einer Unterschreitung des Sollwertes (Leistungsfaktor cos",
        "wird die den Grenzwert überschreitende Blindenergie verrechnet.",
        "0.92)",
        "𐐐  ≥",
        "6. Zählerablesung und Verrechnung",
        "Die Ablesung und Verrechnung der Energiebezüge erfolgt monatlich oder quartalsmässig.",
        "7. Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Abgaben gemäss Energieverordnung Art. 7 werden für die Finanzierung der kostendeckenden",
        "Einspeisevergütung (KEV) verwendet. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven",
        "Ansätzen des Bundesamtes für Energie und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "8. Systemdienstleistungen",
        "Die Systemdienstleistungen sind das Entgelt für das Übertragungsnetz der Swissgrid und somit ein",
        "Bestandteil der Netznutzung. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven Ansätzen der",
        "Swissgrid und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "9. Winterstromreserve Swissgrid",
        "Die Wasserkraftreserve ist eine Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit.",
        "10. Solidarisierte Kosten",
        "Neu erhebt Swissgrid ab 1. Januar 2026 einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (0.05 Rp./kWh), um",
        "Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren.",
        "11. Messtarif",
        "Gemäss Art. 17a StromVG (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026",
        "die Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern werden separat",
        "berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Art. 8 Abs. 1 StromVV (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber die Messtarife pro",
        "Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "12. Allgemeines",
        "Im Übrigen gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente der Elektrizitätsversorgung Widnau.",
        "Inkrafttreten",
        "Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt den Gewerbetarif vom 1. Januar 2025. Eine",
        "jederzeitige Änderung des vorliegenden Tarifs bleibt vorbehalten.",
        "Vom Gemeinderat der politischen Gemeinde Widnau erlassen am 12. August 2025.",
        "POLITISCHE GEMEINDE WIDNAU",
        "GEMEINDERAT WIDNAU",
        "Bruno Seelos",
        "Gemeindepräsident",
        "Katja Hutter",
        "Gemeinderatsschreiberin",
        "Kontakte",
        "Werkhof",
        "Tel. 071 727 03 61",
        "Finanzverwaltung",
        "Tel. 071 727 03 06",
        "Pikett EVW",
        "Tel. 0844 9443 00",
        "Pikett Kabelnetz",
        "Tel. 079 212 48 32",
        "2026",
        "Elektrizitätsversorgung",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "Grundlage: Reglemente über die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Widnau",
        "Industrietarif Niederspannung",
        "1. Anwendung",
        "Industriekunden ab einem Jahresverbrauch ab 100'000 kWh.",
        "2. Tarifzeiten / Leistungserfassung",
        "Hochtarif:   Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr",
        "Niedertarif:  übrige Zeit",
        "Die Leistungserfassung erfolgt nur während den Hochtarifzeiten. Die Messperiode beträgt",
        "15 Minuten. Als Tarifmaximum gilt der im Verlauf einer Ableseperiode festgestellte höchste Mess-",
        "wert.",
        "3. Änderungen",
        "Änderungen der Zuordnung eines Kunden zu einem Tarif wird nach vorheriger Anzeige oder bei",
        "starken Veränderungen der Bezugsverhältnisse auf Beginn des nächsten Rechnungsjahres vorge-",
        "nommen.",
        "4. Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "Netznutzung",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid",
        "Winterstromreserve Swissgrid",
        "Solidarisierte Kosten (neu)",
        "Total pro kWh exkl. MWSt.",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total inkl. MWSt.",
        "Leistung pro Monat",
        "Netznutzung Leistung",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total pro kW und Monat inkl. MWSt.",
        "",
        "Blindenergie",
        "Monatlicher Messtarif (neu)",
        "Direktmessung pro Monat",
        "Wandlermessung pro Monat",
        "Virtueller Messpunkt pro Monat",
        "Niedertarif",
        "3.30",
        "11.70",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "19.98",
        "1.62",
        "21.60",
        "Hochtarif",
        "3.60",
        "11.90",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "20.48",
        "1.66",
        "22.14",
        "3.50",
        "0.28",
        "3.78",
        "",
        "Rp./kVarh",
        "exkl. MWSt.",
        "3.50",
        "exkl. MWSt.",
        "7.50",
        "30.00",
        "2.00",
        "inkl. MWSt.",
        "3.78",
        "",
        "inkl. MWSt.",
        "8.11",
        "32.43",
        "2.16",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "5. Blindenergie",
        "Der im Verlauf eines Monats während der Hochtarifzeit einzuhaltende Leistungsfaktor cos phi muss",
        "gleich oder grösser als 0.92 sein, d.h. der zulässige Blindenergiebezug darf höchstens 42.6 % des",
        "Wirkenergiebezuges ausmachen. Die darüber hinaus bezogene Blindenergie gilt als Überbezug und",
        "wird monatlich verrechnet. Bei einer Unterschreitung des Sollwertes (Leistungsfaktor cos",
        "wird die den Grenzwert überschreitende Blindenergie verrechnet.",
        "0.92)",
        "𐐐  ≥",
        "6. Zählerablesung und Verrechnung",
        "Die Ablesung und Verrechnung der Energiebezüge erfolgt monatlich oder quartalsmässig.",
        "7. Systemdienstleistungen",
        "Die Systemdienstleistungen sind das Entgelt für das Übertragungsnetz der Swissgrid und somit ein",
        "Bestandteil der Netznutzung. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven Ansätzen der",
        "Swissgrid und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "8. Winterstromreserve Swissgrid",
        "Die Wasserkraftreserve ist eine Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit.",
        "9. Solidarisierte Kosten",
        "Neu erhebt Swissgrid ab 1. Januar 2026 einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (0.05 Rp./kWh), um",
        "Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren.",
        "10. Messtarif",
        "Gemäss Art. 17a StromVG (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026",
        "die Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern werden separat",
        "berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Art. 8 Abs. 1 StromVV (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber die Messtarife pro",
        "Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "11. Allgemeines",
        "Im Übrigen gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente der Elektrizitätsversorgung Widnau.",
        "Inkrafttreten",
        "Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt den Industrietarif Niederspannung vom",
        "1. Januar 2025. Eine jederzeitige Änderung des vorliegenden Tarifs bleibt vorbehalten.",
        "Vom Gemeinderat der politischen Gemeinde Widnau erlassen am 12. August 2025.",
        "POLITISCHE GEMEINDE WIDNAU",
        "GEMEINDERAT WIDNAU",
        "Bruno Seelos",
        "Gemeindepräsident",
        "Katja Hutter",
        "Gemeinderatsschreiberin",
        "Elektrizitätsversorgung",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "Grundlage: Reglemente über die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Widnau",
        "Kontakte",
        "Werkhof",
        "Tel. 071 727 03 61",
        "Finanzverwaltung",
        "Tel. 071 727 03 06",
        "Pikett EVW",
        "Tel. 0844 9443 00",
        "Pikett Kabelnetz",
        "Tel. 079 212 48 32",
        "2026",
        "Hochspannungstarif",
        "1. Geltungsbereich",
        "Dieser Tarif gilt für Kunden, die aus dem 20 kV-Netz der Elektrizitätsversorgung Widnau versorgt",
        "werden und eine eigene Trafostation betreiben.",
        "2. Energiemessung",
        "Die Energiemessung erfolgt in der Regel auf der 20 kV Ebene. In Ausnahmefällen kann die Energie-",
        "messung auf der 400 V Ebene erfolgen. In diesen Fällen erfolgt eine Umrechnung auf die Mittel-",
        "spannungsebene, in dem auf die Messwerte, Leistung und Arbeit ein Zuschlag von 2 % zur Deckung",
        "der Transformationsverluste aufgerechnet wird.",
        "3. Tarifzeiten",
        "Hochtarifzeit:     Montag bis Freitag von 07.00 bis 19.00 Uhr",
        "Niedertarifzeit:",
        "übrige Zeit",
        "4. Leistungserfassung",
        "Die Leistungserfassung erfolgt nur während der Hochtarifzeit. Die Messperiode beträgt 15 Minuten.",
        "Als Tarifmaximum gilt der im Verlaufe eines Monats während der Messperiode festgestellte Mess-",
        "wert.",
        "5. Blindenergie",
        "Der im Verlauf eines Monats während der Hochtarifzeiten einzuhaltende Leistungsfaktor cos phi",
        "muss gleich oder grösser als 0.92 sein, d.h. der zulässige Blindenergiebezug darf höchstens 42.6 %",
        "des Wirkenergiebezuges ausmachen. Die darüber hinaus bezogene Blindenergie gilt als Überbezug",
        "und wird monatlich verrechnet. Bei einer Unterschreitung des Sollwertes (Leistungsfaktor cos",
        "0.92) wird die den Grenzwert überschreitende Blindenergie verrechnet.",
        "",
        "𐐐  ≥",
        "6. Systemdienstleistungen",
        "Die Systemdienstleistungen sind das Entgelt für das Übertragungsnetz der Swissgrid und somit ein",
        "Bestandteil der Netznutzung. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach den effektiven Ansätzen der",
        "Swissgrid und wird ohne Zuschläge weiterverrechnet.",
        "7. Tarife",
        "",
        "Preise pro kWh",
        "",
        "Netznutzung",
        "Energie",
        "",
        "",
        "Kommunale Abgaben",
        "Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid",
        "",
        "Winterstromreserve Swissgrid",
        "Solidarisierte Kosten (neu)",
        "",
        "Total pro kWh exkl. MWSt.",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total inkl. MWSt.",
        "Leistung pro Monat",
        "Netznutzung Leistung",
        "MWSt. 8.1  %",
        "Total pro kW und Monat inkl. MWSt.",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "Monatlicher Messtarif (neu)",
        "Direktmessung pro Monat",
        "Wandlermessung NS pro Monat",
        "Wandlermessung MS pro Monat",
        "Virtueller Messpunkt pro Monat",
        "",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Hochtarif",
        "2.90",
        "",
        "11.90",
        "",
        "0.80",
        "",
        "2.30",
        "",
        "0.27",
        "",
        "0.41",
        "",
        "0.05",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "",
        "18.63",
        "1.51",
        "20.14",
        "3.50",
        "0.28",
        "3.78",
        "exkl. MWSt.",
        "7.50",
        "30.00",
        "45.00",
        "2.00",
        "Niedertarif",
        "2.60",
        "11.70",
        "0.80",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "18.13",
        "1.47",
        "19.60",
        "inkl. MWSt.",
        "3.78",
        "inkl. MWSt.",
        "8.11",
        "32.43",
        "48.65",
        "2.16",
        "",
        "Blindenergie",
        "",
        "Rp./kVarh",
        "exkl. MWSt.",
        "3.50",
        "8. Ablesung",
        "Die Ablesung erfolgt monatlich. Im Störungsfall wird eine Vergleichsperiode mit ähnlicher Bezugs-",
        "charakteristik berücksichtigt.",
        "9. Verrechnung",
        "Die Verrechnung der Wirk- und Blindarbeit sowie der Leistung erfolgt monatlich aufgrund der",
        "Ablesungen.",
        "10. Winterstromreserve Swissgrid",
        "Die Wasserkraftreserve ist eine Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit.",
        "11. Solidarisierte Kosten",
        "Neu erhebt Swissgrid ab 1. Januar 2026 einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (0.05 Rp./kWh), um",
        "Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren.",
        "12. Messtarif",
        "Gemäss Art. 17a StromVG (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026",
        "die Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern werden separat",
        "berechnet und tarifiert. Gemäss Art. 8 Abs. 1 StromVV (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbe-",
        "treiber die Messtarife pro Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "13. Allgemeines",
        "Im Übrigen gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente der Elektrizitätsversorgung Widnau.",
        "Inkrafttreten",
        "Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt den Hochspannungstarif vom 1. Januar 2025.",
        "Eine jederzeitige Änderung des vorliegenden Tarifs bleibt vorbehalten.",
        "Vom Gemeinderat der politischen Gemeinde Widnau erlassen am 12. August 2025.",
        "POLITISCHE GEMEINDE WIDNAU",
        "GEMEINDERAT WIDNAU",
        "Bruno Seelos",
        "Gemeindepräsident",
        "Katja Hutter",
        "Gemeinderatsschreiberin",
        "Kontakte",
        "Werkhof",
        "Tel. 071 727 03 61",
        "Finanzverwaltung",
        "Tel. 071 727 03 06",
        "Pikett EVW",
        "Tel. 0844 9443 00",
        "Pikett Kabelnetz",
        "Tel. 079 212 48 32",
        "2026",
        "Elektrizitätsversorgung",
        "Energietarif / Netznutzungstarif",
        "gültig ab 1. Januar 2026",
        "Grundlage: Reglemente über die Elektrizitätsversorgung der Gemeinde Widnau",
        "Niederspannungstarif für Baustellen und temporäre Anschlüsse",
        "1. Energiemessung",
        "Der gesamte Energieverbrauch muss mit einem Zähler gemessen werden.",
        "2. Tarife",
        "Preise pro kWh",
        "Netznutzung",
        "Energie",
        "Kommunale Abgaben",
        "Netzzuschlag gemäss Art. 35 EnG",
        "Systemdienstleistungen Swissgrid",
        "Winterstromreserve Swissgrid",
        "Solidarisierte Kosten (neu)",
        "Total pro kWh exkl. MWSt.",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total inkl. MWSt.",
        "Grundgebühr pro Anschluss",
        "MWSt. 8.1 %",
        "Total pro Anschluss inkl MWSt.",
        "Monatlicher Messtarif (neu)",
        "Direktmessung pro Monat",
        "Wandlermessung pro Monat",
        "Virtueller Messpunkt pro Monat",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Rp.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "20.50",
        "12.70",
        "1.95",
        "2.30",
        "0.27",
        "0.41",
        "0.05",
        "38.18",
        "3.09",
        "41.27",
        "50.00",
        "4.05",
        "54.05",
        "exkl. MWSt.",
        "7.50",
        "30.00",
        "2.00",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "Fr.",
        "inkl. MWSt.",
        "8.11",
        "32.43",
        "2.16",
        "3. Grundwasserabsenkungen",
        "Wird der Strom für die Absenkung von Grundwasser eingesetzt, wird auf die Netznutzung ein Rabatt",
        "von 20 % gewährt (20.50 Rappen pro kWh minus 20 % = 16.40 Rappen pro kWh). Voraussetzung ist,",
        "dass bei der Anmeldung vor Inbetriebnahme der Absenkung dies deklariert wird (installierte Pumpen-",
        "leistung, Beginn und Ende der Absenkung).",
        "4. Winterstromreserve Swissgrid",
        "Die Wasserkraftreserve ist eine Massnahme zur Stärkung der Versorgungssicherheit.",
        "5. Solidarisierte Kosten",
        "Neu erhebt Swissgrid ab 1. Januar 2026 einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (0.05 Rp./kWh), um",
        "Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren.",
        "6. Messtarif",
        "Gemäss Art. 17a StromVG (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber ab dem Tarifjahr 2026",
        "die Messtarife fest. Die Messkosten sind nicht mehr Teil der Netznutzung, sondern werden separat",
        "berechnet und tarifiert.",
        "Gemäss Art. 8 Abs. 1 StromVV (gültig ab 1. Januar 2026) legen die Netzbetreiber die Messtarife pro",
        "Tarifjahr für die unterschiedlichen Anschlussleistungen fest.",
        "7. Allgemeines",
        "Im Übrigen gelten die jeweils in Kraft stehenden Reglemente der Elektrizitätsversorgung Widnau.",
        "Inkrafttreten",
        "Dieser Tarif tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und ersetzt den Niederspannungstarif für Baustellen",
        "und temporäre Anschlüsse vom 1. Januar 2025. Eine jederzeitige Änderung des vorliegenden Tarifs",
        "bleibt vorbehalten.",
        "Vom Gemeinderat der politischen Gemeinde Widnau erlassen am 12. August 2025.",
        "POLITISCHE GEMEINDE WIDNAU",
        "GEMEINDERAT WIDNAU",
        "Bruno Seelos",
        "Gemeindepräsident",
        "Katja Hutter",
        "Gemeinderatsschreiberin",
        ""
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