GR-Verhandlungen - Gebührenmarke und Jahresvignette für Grünabfuhr

24. Januar 2023
Die erste Grünabfuhr für das Jahr 2023 findet am 11. März 2023 statt. Die neuen Gebührenmarken und Jahresvignetten können ab sofort beim Front-Office im Gemeindehaus bezogen werden.

Grünabfuhr
Die zehn vom Kehrichtverband Rheintal KVR organisierten Sammeltouren finden in den Monaten März bis Dezember statt. Die Grüngutbündel und Grüngutbehälter sind neu mit einer Marke oder einer Jahresvignette des KVR zu versehen. Folgende Einheiten können beim Front-Office im Gemeindehaus gekauft werden:

Bündel / Gebinde

Einzelleerung

Bündel bis max. 150/50 cm, max. 25 kg

1 Marke à Fr. 5.--

Offene Gebinde bis max. 60 Liter, max. 25 kg

1 Marke à Fr. 5.--

120/140 Liter Abfallbehälter (Rollcontainer)

1 Marke à Fr. 5.--

240 Liter Abfallbehälter (Rollcontainer)

2 Marke à Fr. 5.--

700 / 800-Liter-Grüntour-Behälter

7 Marke à Fr. 5.--

 

 

Gebinde

Jahresvignette für 10 Sammlungen

240 Liter Abfallbehälter (Rollcontainer)

1 Jahresvignette à Fr. 90.--

Die Grüngutmarken sind in Form einer "Gepäcketikette" gestaltet; sie können einfach am Bündel oder am Griff des verwendeten Gebindes angebracht werden. Die einzelnen Grüngutmarken werden bei der Leerung oder beim Abtransport durch die Mitarbeiter des Transportunternehmens entfernt. Die Jahresvignette wird fix auf die Rückseite (Griffseite) des 240 Liter Rollcontainers geklebt, damit das Personal sie bei der Leerung gut erkennen kann.

Umweltschutzgesetz ist rechtliche Grundlage
Aus der Bevölkerung oder in Leserbriefen wird immer wieder die Frage gestellt, warum nun plötzlich Grüngutmarken eingeführt werden. Gestützt auf Art. 32a Umweltschutz­gesetz (USG) ist die Entsorgung sämtlicher Siedlungsabfälle, und dazu gehört auch Grüngut, über verursachergerechte und kostendeckende Gebühren zu finanzieren. Die Finanzierung darf nicht über Steuermittel erfolgen. Die Kontrolle darüber, dass die Gemeinden die gesetzlichen Vorgaben korrekt umsetzen, obliegt gemäss USG den Kantonen. Mit Schreiben vom November 2019 hat das Departement des Innern des Kantons St. Gallen alle Gemeinden, die das bisher nicht rechtlich korrekt praktizierten - darunter auch Widnau und etliche Rheintaler Gemeinden – mit Verfügung ange­mahnt, die Finanzierung des Siedlungsabfalls bzw. der Grünabfuhr bis spätestens Ende 2022 rechtlich korrekt umzusetzen. Das Verursacherprinzip verlangt, dass die Kosten der Siedlungsabfallentsorgung den Verursachern überbunden werden. Grund­sätzlich gilt derjenige, der die Abfälle erzeugt bzw. sich derer entledigt, als Verur­sacher. Das Umweltschutzgesetz sagt klar, dass dies auch für Grüngut gilt. Dazu gibt es auch etliche Bundesgerichturteile. Diese besagen, dass eine korrekte Tarifierung mengenorientiert zu erfolgen hat. Widnau hat wie andere betroffene Rheintaler Gemeinden die Tarifierung und Produktion der Grüngutmarken an den Zweckverband KVR delegiert wie das bereits bei den Gebührensäcken der Fall ist. Der Zweck­verband KVR ist ja diejenige spezialisierte öffentlich-rechtliche Körperschaft, die für und in den Rheintaler Gemeinden für das Einsammeln und das sachgerechte und ökologische Entsorgen von Siedlungsabfall zuständig ist.

Abschluss Projekt eBike-Widnau / Rückgabe eBike-Card
Wie bereits mit einer Medienmitteilung im Dezember 2022 kommuniziert, wurde das Projekt eBike Widnau mit Ende der Saison 2022 eingestellt. Wer noch eine Zutrittskarte zur eBike-Station, eine sogenannte eBike-Card, besitzt, kann diese beim Front-Office im Gemeindehaus zurückgeben. Bei Rückgabe der eBike-Card wird die Depotgebühr unter Vorbehalt des Einhaltens der Mietbedingungen zurückerstattet.

Aufträge
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge erteilt:

  • Bahnhofstrasse/Einlenker Zehntfeldstrasse – Ergänzung Trottoir: Vergabe der Baumeisterarbeiten an die Bernhard Frei AG, Widnau.
  • Neubau Alters- und Pflegezentrum Widnau: Vergabe der Zimmer-Tresore an die Securama AG, Wallisellen / Vergabe der Akustikplanung an die applied acoustics GmbH, Gelterkinden.
e-bike / e-card