Öffentliches Planauflageverfahren Ausbau Poststrasse 9/9a und Neuklassierung zur Gemeindestrasse 2. Klasse
Das Areal zwischen der Poststrasse 9/9a und der Schlattgasse soll neu mit fünf Gebäuden überbaut werden. Zur Gewährleistung der hinreichenden Erschliessung gemäss Art. 67 des kant. Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) ist vorgesehen, die Poststrasse 9/9a ab der Kantonsstrasse auf einer Länge von rund 55 m auszubauen und eine neue Wendeanlage zu erstellen. Aufgrund des vorgesehenen Ausbaus und der künftigen Nutzung ist die Poststrasse 9/9a gleichzeitig als Gemeindestrasse 2. Klasse (G2-266) einzuteilen.
Die Projektpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Donnerstag, 30. Oktober 2025, bis Freitag, 28. November 2025, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Einsichtnahme auf oder können in den unten angefügten PDF-Dokumenten eingesehen werden.
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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| Poststrasse Situationsplan (PDF, 1.14 MB) | Download | 0 | Poststrasse Situationsplan |
| Poststrasse Teilstrassenplan (PDF, 1.14 MB) | Download | 1 | Poststrasse Teilstrassenplan |