Öffentliche Mitwirkung zur Schutzverordnung

31. Mai 2021

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton hat der Gemein­de­rat die bestehende Schutzverordnung aus dem Jahre 1994 überprüft und eine neue Schutz­verordnung erarbeitet sowie das Inventar der Kulturobjekte und das Inventar der Naturobjekte aktualisiert. Diese werden der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitet.

Mitwirkungsfrist

  • 1. Juni 2021 bis 30. Juni 2021

Gegenstand

  • Schutzverordnung, Inventar der Kulturobjekte, Inventar der Naturobjekte

Auflage der Unterlagen

Expertenchat für die Bevölkerung

Im Rahmen der öffent­lichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abge­kürzt RPG) besteht die Möglichkeit, Anliegen bzw. Stellung­nahmen zur Schutz­verordnung, zum Inventar Kulturobjekte und zum Inventar Naturobjekte bis 30. Juni 2021 schriftlich an den Gemeinderat Widnau einzu­reichen.

Widnau, 31. Mai 2021
Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Schutzverordnung - Bestimmungen Download 0 Schutzverordnung - Bestimmungen
Inventar der Kulturobjekte Download 1 Inventar der Kulturobjekte
Inventar der Naturobjekte Download 2 Inventar der Naturobjekte
Schutzplan Download 3 Schutzplan