Öffentliche Mitwirkung zur Schutzverordnung
Gemäss den gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton hat der Gemeinderat die bestehende Schutzverordnung aus dem Jahre 1994 überprüft und eine neue Schutzverordnung erarbeitet sowie das Inventar der Kulturobjekte und das Inventar der Naturobjekte aktualisiert. Diese werden der Bevölkerung zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitet.
Mitwirkungsfrist
- 1. Juni 2021 bis 30. Juni 2021
Gegenstand
- Schutzverordnung, Inventar der Kulturobjekte, Inventar der Naturobjekte
Auflage der Unterlagen
- online auf www.widnau.ch – Informationen – Publikationen
- online auf wiki: www.ortsplanung.widnau.org
- Die Unterlagen können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden: Bauverwaltung, René Altherr, Tel. 071 727 03 21,
E-Mail: rene.altherr@widnau.ch.
Expertenchat für die Bevölkerung
- Dienstag, 8. Juni 2021, 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr
- Einstieg: www.widnau.ch – Direktlinks: Expertenchat und Themenvideos
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) besteht die Möglichkeit, Anliegen bzw. Stellungnahmen zur Schutzverordnung, zum Inventar Kulturobjekte und zum Inventar Naturobjekte bis 30. Juni 2021 schriftlich an den Gemeinderat Widnau einzureichen.
Widnau, 31. Mai 2021
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Schutzverordnung - Bestimmungen | Download | 0 | Schutzverordnung - Bestimmungen |
Inventar der Kulturobjekte | Download | 1 | Inventar der Kulturobjekte |
Inventar der Naturobjekte | Download | 2 | Inventar der Naturobjekte |
Schutzplan | Download | 3 | Schutzplan |