Referendumsvorlage: Schulordnung Widnau
(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung Widnau)
Gegenstand
Schulordnung Widnau
Beschluss des Gemeinderates Widnau vom 25.06.2024
Referendumsfrist
vom 19. August 2024 bis 27. September 2024 (40 Tage)
Öffentliche Auflage
Gemeinderatskanzlei, Büro 14
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren
574 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei Widnau bezogen oder der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Widnau einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Schulordnung 2025 (PDF, 520.96 kB) | Download | 0 | Schulordnung 2025 |