Öffentliches Planauflageverfahren Ausbau Schlattgasse, Abschnitt Poststrasse bis Grundstück Nr. 24 und Umklassierung zur Gemeindestrasse 2. Klasse

29. Oktober 2025

Das Areal entlang der Schlattgasse bis zur heutigen Post soll neu mit fünf Gebäuden überbaut werden. So soll u.a.  die Poststelle neu von der Schlattgasse und nicht mehr direkt von der Kantonsstrasse her erschlossen werden. Um die hinreichende Erschliessung nach Art. 67 des kant. Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1) einerseits und anderseits die Sicherheit der verschiedenen Benutzergruppen gewährleisten zu können, soll die Schlattgasse von der Einmün­dung Poststrasse auf einer Länge von 70 m bis zum Rütiweg verbreitert und mit einem Trottoir versehen werden. Zugleich ist die heute als Gemeindestrasse 3. Klasse (G3-334) klassierte Schlattgasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse (G2-249) umzuteilen.

Die Projektpläne liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Donnerstag, 30. Oktober 2025, bis Freitag, 28. November 2025, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Einsichtnahme auf oder können in den unten angefügten PDF-Dokumenten eingesehen werden.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schrift­lich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhalts und eine Begründung zu enthalten.

Zugehörige Objekte

Name
Schlattgasse Situationsplan (PDF, 731.46 kB) Download 0 Schlattgasse Situationsplan
Schlattgasse Teilstrassenplan (PDF, 406.65 kB) Download 1 Schlattgasse Teilstrassenplan