GR-Verhandlungen - Urnenabstimmung statt Bürgerversammlung

7. April 2020
Die Bürgerschaft stimmt über die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 sowie das Budget 2020 am 19. April 2020 an der Urne ab.

Urnenabstimmung statt Bürgerversammlung
Infolge der ausserordentlichen Lage aufgrund des Coronavirus wird über die Geschäfte der Bürgerversammlung an der Volksabstimmung vom 19. April 2020 an der Urne entschieden. Aufgrund der Corona-Schutzmassnahmen ist die persönliche Stimmabgabe an der Urne ausnahmsweise nicht möglich. Die Stimmberechtigten haben die Abstimmungsunterlagen in den vergangenen Tagen erhalten. Auf kommunaler Ebene ist über folgende Geschäfte abzustimmen:

  • Wollen Sie die Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Widnau genehmigen?
  • Wollen Sie die Anträge des Rates über Budgets und Steuerfuss für das Rechnungsjahr 2020 genehmigen? Es seien folgende Steuern zu erheben:
    • Einkommens- und Vermögenssteuer: 76 %
    • Grundsteuer: 0.8 ‰ des Steuerwertes

Auf einen nochmaligen Versand des Geschäftsberichtes hat der Gemeinderat verzichtet. Falls Sie den Geschäftsbericht und den detaillierten Finanzbericht nicht mehr greifbar haben, können Sie diese hier abrufen oder bei der Gemeinderats­kanzlei bestellen (E-Mail: info@widnau.ch oder Tel. 071 727 03 24).

Bliib fit - mach mit!
Tägliche Bewegung ist wichtig für die Gesundheit, gerade für ältere Menschen. Die Gefährdung durch das Coronavirus zwingt ältere Menschen zurzeit, in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben. Viele Kurse und Angebote fallen aus. Das Amt für Gesund­heitsvorsorge des Kantons St.Gallen hat deshalb ein Bewegungsprogramm zusam­mengestellt, das Seniorinnen und Senioren zuhause nachmachen können, um trotz­dem fit zu bleiben. «Bliib fit - mach mit!» wird immer montags, mittwochs und freitags um 10.00 Uhr im Ostschweizer Fernsehen TVO gezeigt - die Serie auf TVO dauert voraussichtlich bis Ende April. Zudem sind die Trainingseinheiten auch online verfüg­bar unter https://kanton.sg/bliibfit.

Hundereglement
Der Kanton hat ein neues Hundegesetz erlassen, das per 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Die Rheintaler Gemeinden erhoben bisher eine Hundetaxe von Fr. 100.-- für den ersten Hund und Fr. 150.-- ab dem zweiten Hund. Diese Tarife galten seit dem Erlass der kommunalen Hundereglemente im Jahr 2010 bzw. 2011. Die wichtigsten Änderungen im neuen kantonalen Hundegesetz sind folgende: An besonderen Orten gilt eine allgemeine Leinenpflicht. Diese betrifft insbesondere Schulanlagen, öffentliche Spiel- und Sportplätze, öffentlich zugängliche Gebäude, öffentliche Verkehrsmittel sowie an Bahnhöfen und Haltestellen. Die politische Gemeinde kann neu durch Reglement oder durch Verfügung und entsprechende Signalisation an weiteren Orten die Leinenpflicht vorschreiben.

Die Abklärungen von Vorfällen mit Hunden sowie die Anordnung und Durchsetzung von Massnahmen fällt neu in den Zuständigkeitsbereich des Kantons. Die politische Gemeinde entrichtet dem Kanton für jeden Hund, für den die Hundesteuer bemessen wird, einen Kantonsanteil von Fr. 10.-- je Kalenderjahr.

Die Festlegung der Hundesteuer liegt neu in der abschliessenden Kompetenz des Gemeinderates. Die Rheintaler Gemeinderäte haben die Hundesteuer auf Fr. 120.-- festlegt. Von diesen Fr. 120.-- gehen Fr. 10.-- an den Kanton. Vom Kanton bewilligte Tierheime und Zuchtbetriebe entrichten eine Pauschalsteuer von Fr. 500.--.
Das fakultative Referendum für die Aufhebung des kommunalen Hundereglementes, welches es aufgrund des neuen kantonalen Hundegesetzes nicht mehr braucht, läuft noch bis 27. April 2020. Das Referendum muss aus formalen Gründen durchgeführt werden.

Aufwertung Naturschutzgebiet Moosanger
Nachdem die gegen die Aufwertung des Naturschutzgebietes Moosanger einge­gan­genen Einsprachen bereinigt wurden, hat der Gemeinderat den neuen Terminplan für die verschiedenen Bauarbeiten zur Aufwertung des Gebietes verabschiedet. Es ist nun vorgesehen, im September 2020 die Bauarbeiten für die vollständige Erneuerung des Auslauf­bauwerkes in Angriff zu nehmen. Anschliessend folgen die Forst­arbeiten (Fällen von Bäumen und Sträuchern) im Schutzgebiet. Ebenfalls werden die verwachsenen kleinen Tümpel freigelegt und verlandete Wasserstellen reaktiviert. Mit dem Aushubmaterial werden Flach­wasser­bereiche geschaffen, damit sich ein schützender Schilfgürtel bildet, in dem sich Amphibien und Jungfische entwickeln können. Einzelne Gräben werden zugeschüttet, andere erweitert. Das Ziel ist, die Bauarbeiten im Schutzgebiet bis Februar 2021 abzuschliessen. Die zweite Etappe der Forstarbeiten ist im Herbst 2021 vorgesehen. Konzept der Aufwertung wurde bereits im Fokus 2/2019 vorgestellt. Wer möchte, kann sich auf www.widnau.ch (Informationen - «fokus») nochmals informieren.

Neues Reglement über Werterhalt Finanzvermögen
Das Finanzvermögen der Gemeinde dient indirekt durch seinen Ertrags- oder Kapital­wert der Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Entsprechend bedeutsam sind werterhal­tende Unterhalts­arbeiten an Liegenschaften des Finanzvermögens und Wertberich­tigungen auf Sach- und Finanzanlagen. Aufgrund der Bestimmungen des neuen Gemeinde­gesetzes hat der Gemeinderat ein Reglement über die Reserve Werterhalt Finanz­vermögen erlassen. Das Reglement tritt nach Ablauf der Referendumsfrist in Kraft. Es liegt ab Freitag, 24. April 2020, bei der Gemeinderatskanzlei Widnau zur Einsicht auf.

Arbeitsvergebungen
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge erteilt:

  • VK 102 und VK 103 Schützenstrasse - Verkabelung: Vergabe der Netzbauarbeiten an die RhV Elektrotechnik AG, Altstätten.
  • VK 179 Krüzmäderstrasse 23: Vergabe der Netzbauarbeiten an die Kolb Elektro AG, Oberriet.
  • Böschachstrasse - Werkleitungsbau: Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Bernhard Frei AG, Widnau.
  • TS 03 Rohner - Leistungserhöhung: Vergabe der Netzbauarbeiten an die NetzbauPlus, Widnau / Vergabe der Lieferung der MS-Schaltanlage an die Siemens Schweiz AG, Zürich / Vergabe der Lieferung der Transformatoren an die Rauscher&Stöcklin AG, Sissach / Vergabe der Lieferung und Montage Türen an die Hutter AG Metallbau, Widnau / Vergabe der Lieferung der Niederspannungs­ver­teilung an die Inset AG, Oberriet / Vergabe der Bohrarbeiten an Haltinner Hansueli, Lüchingen.
Moosanger
Moosanger