Alters- und Pflegezentrum

Seit Ende April 2019 ist ein Teil der grossen Aufträge für das neue Alters- und Pflege­zentrum auf der elektronischen Beschaffungsplattform simap.ch und im Amtsblatt ausgeschrieben.

Ein Grossteil der Pläne für das neue Alters- und Pflegezentrum Widnau ist fertig ausge­arbeitet. Alle Beteiligten arbeiten derzeit mit Hochdruck an der weiteren Planung und Vorbereitung der nächsten Arbeitsausschreibungen.

Das öffentliche Vergaberecht
Nach welchen Kriterien werden die Bauaufträge vergeben? Welche Unternehmen kommen zum Zug? «Gemeinden können Aufträge, die einen gewissen Schwellenwert überschreiten, nicht einfach nach eigenem Gutdünken vergeben», stellt Miriam Stoffel, Leiterin Liegenschafts­verwaltung der Gemeinde Widnau, klar. Massgebend sei das öffentliche Vergaberecht. Dieses gibt vor, mit welchem Verfahren die Gemeinden Offerten einholen dürfen und wie sie diese zu bewerten haben. Grundlage ist das Verbot der Bevorzugung und die Nichtdiskriminierung. Die öffentliche Hand muss die Offerten nach objektiven Kriterien bewerten und damit einheimischen und auswärtigen Firmen dieselben Chancen einräumen.

Unterschiedliche Schwellenwerte
Bei Lieferaufträgen bis 100'000 Franken sind direkte Vergaben möglich. Zwischen 100'000 und 250'000 Franken sind mindestens drei Anbieter zur Offertstellung einzuladen, ab 250'000 Franken ist der Auftrag öffentlich auszuschreiben, und zwar gemäss den WTO- Regeln nicht nur innerhalb der Schweiz, sondern europaweit. Das passiert über die elektronische Beschaffungsplattform simap.ch und im Amtsblatt.

Beim Baunebengewerbe liegen die Schwellenwerte höher als bei den Lieferungen: Hier endet das freihändige Verfahren bei 150'000 Franken; bis 250'000 Franken gilt das Einladungsverfahren und bei höheren Kostenschätzungen ist zwingend die offene Ausschreibung zu wählen.

Beim Bauhauptgewerbe liegt die Grenze der freihändigen Vergabe bei 300'000 Franken; bis 500'000 Franken kann das Einladungsverfahren gewählt werden und ab 500'000 Franken ist eine offene Ausschreibung nötig. Das offene Verfahren kann auch zweistufig, im selektiven Verfahren erfolgen. Die Anbieter müssen sich dabei um die Teilnahme bewerben, und zwar aufgrund von festgelegten Kriterien und Referenzaufträgen.

Konkurrenzfähige Angebote
Die wirtschaftlich günstigste Offerte erhält den Zuschlag. Dabei ist nicht nur der Preis entscheidend, sondern auch Kriterien wie Qualität, Erfahrung, Termintreue, Garantie- und Unterhaltsleistungen, Umweltverträglichkeit oder Anzahl Ausbildungsplätze. «Selbstverständlich ist die Gemeinde als Bauherrin sehr daran interessiert, möglichst viele Aufträge in der Gemeinde und in der Region zu vergeben», unterstreicht die Leiterin Liegenschaftsverwaltung. «Das bedingt aber, dass das örtliche und das regionale Gewerbe gegenüber auswärtigen Firmen nicht nur konkurrenzfähige, sondern bessere und günstigere Angebote unterbreitet.» Bevorzugungen seien nicht möglich. Jede teilnehmende Firma könne die Rechtmässigkeit der Vergabe gerichtlich überprüfen lassen. Und: «Die Gemeinde hat alles zu unternehmen, damit die Verfahren korrekt und rechtsbeständig sind.»