Längerer Auslandaufenthalt / definitiver Auslandwegzug

Planen Sie einen längeren Auslandaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland?

Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandaufenthalt hat Einfluss auf die laufende Steuerperiode. Zudem ist der Wegzug mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.:

  • ist ein Steuervertreter in der Schweiz zu bestimmen
  • ist das Steueramt über einen allfälligen Bezug der Pensionskasse oder des Säule-3a-Guthabens zu informieren
  • ist eine unterjährige Steuererklärung per Wegzugdatum auszufüllen
  • wird daraufhin die Veranlagung vorgenommen und die Schlussabrechnung erstellt
  • sind die definitiven Steuern bis zum Wegzug zu bezahlen
Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf, wenn möglich mindestens einen Monat vor dem Wegzug.

Unter folgendem Link finden Sie das Formular  Vertretungsvollmacht.

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