Die kantonale Verordnung über die Aufnahme von Asylsuchenden / Flüchtlingen regelt den Vollzug der eidgenössischen Asylgesetzgebung im Bereich der Betreuung von Asylsuchenden, regelt die Zuständigkeit und beschreibt das Zuweisungsverfahren an die Gemeinden.

Die Gemeinden sind verpflichtet, gemäss einem speziellen Verteilschlüssel Asylsuchende / Flüchtlinge unterzubringen und zu betreuen. In Widnau sind sie in der Wohnanlage Nefenfeld sowie in einzelnen Wochnungen untergebracht.

Für die Betreuung zuständig sind:

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