Neonröhren, Fluoreszenzlampen und Energiesparlampen können bei den Verkaufsstellen oder beim Werkhof Hutmacher jeweils am Freitag von 15.30 bis 16.00 Uhr zurückgegeben werden.

Wichtig

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen gehören nicht in den Hauskehricht.
Um das Austreten von Schadstoffen zu verhindern, dürfen die Röhren und Lampen nicht beschädigt werden.

Produkte

Energiesparlampen; Entladungslampen; Fluoreszenzlampen; Halogen-Metalldampflampen; Leuchtstofflampen; Leuchtstoffröhren; Neonröhren; Quecksilberdampflampen; Sparlampen; Stromsparlampen; UV-Lampen