Zweite Mitwirkung zu Zonenplan und Baureglement

2. Dezember 2022
Aus der ersten Mitwirkung zum neuen Zonenplan und zum neuen Baureglement resultieren einige Änderungen. Diese werden vom 5. bis 16. Dezember 2022 einem kurzen zweiten Mitwirkungsverfahren unterstellt.

Der Gemeinderat hat in einem mehrjährigen intensiven Arbeitsprozess den Zonenplan sowie das Baureglement der Gemeinde Widnau neu erarbeitet. Dies müssen im Kanton St. Gallen aufgrund des neuen Planungs- und Baugesetzes (PBG) alle 77 Gemeinden an die Hand nehmen. Denn das neue kantonale PBG beinhaltet sehr viele grundsätzliche Änderungen, auch was die Zonendefinitionen betrifft, die von den Gemeinden umgesetzt werden müssen. Der neu erarbeitete Zonenplan mit dem neuen Baureglement wurde der Bevölkerung vom 1. bis 30. September 2022 zur öffentlichen Mitwirkung unterbreitet (Art. 4 Raumplanungsgesetz, RPG). In dieser Zeit sind diverse Anregungen und Inputs aus der Bevölkerung beim Gemeinderat Widnau eingegangen, die durch die Ortsplanungs-Kerngruppe geprüft und situativ umgesetzt wurden. Mit Beschluss vom 8. November 2022 hat der Gemeinderat die Änderungen gutgeheissen. Diese werden der Bevölkerung in einem kurzen zweiten öffentlichen Mitwirkungsverfahren vom 5. bis 16. Dezember 2022 zur Kenntnis gegeben. Sämtliche Unterlagen finden Sie online auf der Homepage und auf dem Widnauer Ortplanungs-Wiki:

In Papierform können die Unterlagen zu den Änderungen im Gemeindehaus Widnau im 1. OG eigesehen werden.

Modell Widnau

Zugehörige Objekte

Name
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Baureglement_08.11.2022.pdf Download 1 Baureglement_08.11.2022.pdf
Beilage_zum_Baureglement_08.11.2022.pdf Download 2 Beilage_zum_Baureglement_08.11.2022.pdf
Regelbaumass-Tabelle_08.11.2022.pdf Download 3 Regelbaumass-Tabelle_08.11.2022.pdf