Ersatzwahl Schulpräsident/in – Rest Amtsdauer 2021 bis 2024

4. Mai 2023

Am Wochenende vom 22. Oktober 2023 findet die Ersatzwahl Schulpräsident/in für den Rest der Amtsdauer 2021 bis 2024 statt.

Wahlvorschlag
Für diese Ersatzwahl wird ein Stimmzettel herausgegeben, soweit gültige Wahlvorschläge dazu vorliegen und keine stille Wahl zustande kommt (Art. 28 Gesetz über Wahlen und Abstimmung; WAG). Die politische Gemeinde erstellt den Stimmzettel nach Massgabe der gültigen Wahl­vorschläge.

Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang können bis Mittwoch, 23. August 2023, 11.30 Uhr bei der Gemeinderatskanzlei, Neugasse 4, 9443 Widnau, eingereicht werden (Das Datum des Poststempels genügt nicht zur Wahrung der Frist.).

Wahlvorschläge für den Stimmzettel sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten eigenhändig unter­zeichnet sind und höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind. Sie haben ausschliesslich Namen von Kandidierenden zu enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben (Art. 24 WAG).

Die entsprechenden Formulare können Sie mit nachfolgenden Links herunterladen oder bei der Gemeinderatskanzlei (Tel. 071 727 03 24) beziehen.

Ein allfälliger 2. Wahlgang findet am Sonntag, 19. November 2023, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 27. Oktober 2023, 11.30 Uhr der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Zugehörige Objekte

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Ersatzwahl Schulprasident/in - Formular Wahlvorschlag Download 1 Ersatzwahl Schulprasident/in - Formular Wahlvorschlag