
Öffentliche Auflage: Klassierung Botenaustrasse, Sticherschliessung der Grundstücke Nr. 1251, 1252 und 1642
Auf dem Grundstück Nr. 1252 ist ein Neubau vorgesehen. Für eine hinreichende Erschliessung der Parzellen Nr. 1251, 1252 und 1642 muss die bestehende Sticherschliessungsstrasse Botenaustrasse klassiert werden. Die Sticherschliessung wird als Gemeindestrasse 3. Klasse (G3-408) klassiert.
Der Teilstrassenplan für die Klassierung der Stichstrasse liegt nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d.h. vom Dienstag, 3. Juni 2025, bis Mittwoch, 2. Juli 2025, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Einsichtnahme auf.
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten.
Zugehörige Objekte
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Situation_Stichstrasse_Botenaustrasse (PDF, 139.33 kB) | Download | 0 | Situation_Stichstrasse_Botenaustrasse |