
Öffentliche Planauflage Interventionspiste Alpenrhein
Die Zugänglichkeit zum linksseitigen Hochwasserdamm unterhalb der Wasserwehrhalle beim Rheinunternehmen in Widnau (Rhein-km 78+890 bis 79+377) ist unzureichend bis nicht gegeben. Vor allem im Hochwasserfall muss sichergestellt werden, dass der luftseitige Dammfussbereich überwacht und bei allenfalls starken Sickerwasseraustritten mittels gezielter Massnahmen (z.B. Aufbringen eines Auflastfilters) interveniert werden kann. Die Internationale Rheinregulierung hat daher entschieden, die Erschliessungssituation und den Handlungsspielraum (Interventionsmöglichkeiten mit schwerem Gerät) bei Hochwassern relevant zu verbessern.
Die Unterlagen zu diesem Projekt liegen nach Art. 21ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes von Mittwoch, 20. August 2025 bis Donnerstag, 18. September 2025 auf der Gemeindeverwaltung Widnau, 1. OG, Büro Nr. 14, öffentlich auf. Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung können während der Auflagefrist beim Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen, erhoben werden.