I. Nachtrag Feuerschutzreglement untersteht fakultativem Referendum

2. Oktober 2025

Der Gemeinderat hat am 23. September 2025 Änderungen im Feuerschutzreglement beschlossen, um dieses an die Zweckverbandsvereinbarung Feuerwehr Unteres Rheintal (FWUR) anzupassen. Mit dem I. Nachtrag wird Artikel 2 des Reglements angepasst, damit die Aufgaben des Feuerschutzes klar zwischen der Gemeinde und dem Zweckverband geregelt sind. Die politische Gemeinde erfüllt die Aufgaben des Feuerschutzes nach kantonalem Recht und - soweit nicht der Zweckverband zuständig ist - gemäss Zweckverbandsvereinbarung vom 17. Juli 2025. Die Bestimmungen über die Feuerwehrersatzabgabe bleiben weiterhin in der Zuständigkeit der Mitgliedsgemeinden. Die bisherigen Vereinbarungen über gemeinsame Organe des Feuerschutzes zwischen den Gemeinden Berneck und Au-Heerbrugg (2002) sowie zwischen den Gemeinden Balgach, Diepoldsau und Widnau (2011) werden per 31. Dezember 2025 aufgehoben. Ab dem 1. Januar 2026 nimmt der Zweckverband Feuerwehr Unteres Rheintal seine Aufgaben auf.

Der I. Nachtrag des Feuerschutzreglements untersteht vom 9. Oktober bis 17. November 2025 (40 Tage) dem fakultativen Referendum. Während dieser Frist können 592 in Widnau stimmberechtigte Personen ein Referendumsbegehren einreichen.

Der I. Nachtrag kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen oder im unten angefügten PDF-Dokument eingesehen werden.

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Inserat Referendumsvorlage - I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Widnau (PDF, 36.43 kB) Download 0 Inserat Referendumsvorlage - I. Nachtrag zum Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Widnau
Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Widnau inkl. I. Nachtrag - Referendumsvorlage (PDF, 63.56 kB) Download 1 Feuerschutzreglement der politischen Gemeinde Widnau inkl. I. Nachtrag - Referendumsvorlage