Der Schülerhort als Betreuungsangebot ist eine freiwillige Dienstleistung der Gemeinde Widnau. Die Eltern beteiligen sich gemäss der Tarifordnung an den Betreuungskosten. Die Kostenbeiträge werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern erhoben und die Abstufung erfolgt nach steuerbarem Einkommen.

Einstufung Steueramt
Jede Familie die in Widnau ihren Wohnsitz hat und deren jährliches steuerbares Einkommen kleiner als 80'000 Fr. ist, kann von den Sozialtarifen des Schülerhorts profitieren.

Um die persönliche Einstufung zu erfahren, kann das untenstehende Dokument „Bestätigung Steueramt“ ausgedruckt und beim Steueramt im Gemeindehaus ausgefüllt werden. Die Bestätigung ist ein Jahr gültig und muss jedes Jahr neu eingeholt werden. Bei zwei Kindern aus demselben Haushalt wird die nächsttiefere Tarifstufe verrechnet. Bei drei oder mehreren Kindern werden alle zwei Tarifstufen tiefer eingestuft.

Die Kosten für die vereinbarten Betreuungseinheiten werden jeweils im Folgemonat in Rechnung gestellt.

Schülerhort / Mittagstisch
Während den Schulwochen bietet der Schülerhort Widnau von Montag bis Freitag einen Mittagstisch an. Im Preis inbegriffen ist die Verpflegung, die Betreuung von 11.30 bis 13.30 Uhr und bei Bedarf eine Schulwegbegleitung für Kindergartenkinder.

Zusätzlich zum Mittagstisch wird eine Halbtages- oder Vierteltagesbetreuung angeboten. In den Ferien ist auch eine Ganztagesbetreuung möglich.

Bestätigung Steueramt
Tarife ab 2023