Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Weiterführende Informationen finden Sie unter: www.abstimmungen.sg.ch oder www.ch.ch.
Das Forschungsinstitut gfs.bern erstellt alle paar Minuten top-aktuelle Hochrechnungen zu den eidgenössischen Volksabstimmungen.

«VoteInfo» ist die App von Bund und Kantonen. Sie liefert an Abstimmungssonntagen ab 12 Uhr laufend aktualisierte Ergebnisse zu nationalen und kantonalen Abstimmungen. Die App enthält auch die Erläuterungen und Videos zu nationalen und kantonalen Vorlagen. «VoteInfo» kann im App Store und auf Google Play kostenlos heruntergeladen werden.

Duplikat Stimmrechtsausweis 
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann mit dem Formular "Persönliche Erklärung Ersatzabgabe Stimmrechtsausweis" persönlich beim Front-Office oder per E-Mail (front-office@widnau.ch) beantragt werden.

Kontakt

Katja Hutter, gemeinderatskanzlei@widnau.ch

Urne Öffnungszeiten

Sonntag 10.30 bis 11.30 Uhr

Urnenstandort

Gemeindehaus

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmcouvert und kleben Sie dieses zu.

Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmcouvert in das Antwortcouvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
Sie können das Antwortcouvert per Post schicken, beim Gemeindehaus einwerfen oder während der Bürostunden beim Front-Office abgeben. Ihr Couvert muss spätestens am Abstimmungssonntag um 11.30 Uhr beim Stimmbüro sein.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
  • die Stimm-/Wahlzettel nicht in einem separaten Couvert verschlossen sind