Zusatzleistungen zur AHV/IV/Ergänzungsleistungen

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richtet der Kanton Zusatzleistungen zur AHV/IV aus.

Weitere Informationen finden Sie im Online-Schalter der SozialversicherungsanstaltExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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