Seit 10. Oktober 2018 können Sie in unserer Gemeinde Ihren Zuzug unabhängig von den Schalteröffnungszeiten elektronisch melden.

Das Wichtigste zum Umzug im Überblick:

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
Andelka

Herzlich willkommen in Widnau!
Sie finden hier wichtige Informationen und Flyers von Widnau:

Herzlich willkommen in Widnau!
Sie finden hier wichtige Informationen und Flyers von Widnau: