Vormundschaftsbehörde ist die KES-Behörde Rheintal
Das Vormundschaftsrecht wird nach 100 Jahren durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht ersetzt. Aufgrund dieser neuen Bundesgesetzgebung müssen die bisherigen Behördenstrukturen und die Verfahren den neuen Gegebenheiten und Erfordernissen angepasst werden. Künftig wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde die Geschäfte der Vormundschaftsbehörde übernehmen und fortführen. Die zwölf Gemeinden Altstätten, Au, Balgach, Berneck, Diepoldsau, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein, Rüthi, St. Margrethen und Widnau gehen diese Aufgabe gemeinsam an. Die KESB Rheintal ist ab dem neuen Jahr Ansprechpartnerin in sämtlichen Belangen des Kindes- und Erwachsenenschutzes und nimmt auch Gefährdungsmeldungen entgegen
Kontakt
Vormundschaftsbehörde ist die KES-Behörde RheintalRathausplatz 2
9450 Altstätten
Tel. 071 757 72 80
rheintal@kesb.sg.ch