GR-Verhandlungen - Neue Schutzverordnung: kleine Ortsbilder statt grosse Schutzgebiete

15. Juni 2022
Die überarbeitete Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Widnau liegt aktuell öffentlich auf. Anstelle der bisher zwei grossen Ortsbildschutzgebiete und 30 Kulturobjekte umfasst sie acht kleine Ortsbilder.

Auflage Schutzverordnung

Die Gemeinden sind beauftragt, die Nutzung der Bauzonen zu optimieren und die entsprechenden Grundlagen zu überarbeiten: Dies betrifft den kommunalen Zonen­plan und das Baureglement sowie die Schutzverordnung.

Der Gemeinderat Widnau hat die aus dem Jahr 1994 stammende Schutzverordnung überarbeitet. Die Neudokumentation der schützenswerten Bauten und Anlagen wurden zwischen Juni 2019 und September 2020 vorgenommen. Anstelle der bisherigen zwei grossen Ortsbildschutzgebiete und 30 Kulturobjekte umfasst die neue Schutzverordnung acht kleine Ortsbilder von lokaler Bedeutung.

Die Schutzverordnung (Teil Kulturobjekte und Teil Naturobjekte) liegt aktuell während 30 Tagen, vom 31. Mai 2022 bis 29. Juni 2022 im Gemeindehaus Widnau, 1. Stock, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Sämtliche Dokumente sind auch hier digital einsehbar.

Privileg für PV-Anlagen: Erhöhung Freibetrag bei den Anschlussgebühren
Investitionen in erneuerbare Energie, beispielsweise in Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen), führen grundsätzlich zu einem Gebäudemehrwert. Gemäss den bisher geltenden kommunalen Regelungen werden in den meisten Gemeinden deshalb Nachzahlungen bei den Anschlussbeiträgen fällig. Die Erhebung von Anschluss­gebühren beim Bau von PV-Anlagen stösst bei Bauherr­schaften oft auf Unverständnis, da es sich um eine freiwillige Investition im Sinne der nationalen und kantonalen Energiepolitik handelt.

Der Gemeinderat Widnau hat mit Beschluss vom 18. Januar 2022 der von der Vereinigung der Rheintaler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP Rheintal) vorgeschlagenen, regional abgestimmten Lösung zugestimmt. Diese sieht die Erhöhung des einmaligen Freibetrags auf Fr. 60'000.-- bei den Anschlussgebühren an die Wasserversorgung und den Anschlussgebühren bezüglich Abwasser vor. Mit dieser erhöhten Freigrenze lösen Investitionen in PV-Anlagen in der Regel keine Nachbelastungen bei den Anschlussgebühren mehr aus. Der Gemeinderat Widnau sieht in dieser Lösung einen Beitrag, die alternativen Energien zu fördern. Was die Anschlussgebühren an die Elektrizitätsversorgung angeht, sind die PV-Anlagen schon heute aufgrund der Bundesgesetzgebung von Anschlussbeiträgen befreit.

Die Erhöhung des einmaligen Freibetrags erfor­derte eine Anpassung der Reglemente über Anschlussbeiträge in den Bereichen Was­ser­versorgung und Abwasser. Nachdem innert der Referendumsfrist vom 1. April 2022 bis 10. Mai 2022 gegen die Ergänzungen/ Änderungen des Reglements über die Wasserversorgung und des Reglements über die Finanzierung der Aufwendungen für den Gewässerschutz der Gemeinde Widnau kein Referendums­begehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, hat der Beschluss des Gemeinderates Widnau Rechtsgültigkeit erlangt. Die Ergänzungen/ Änderungen der Reglemente treten per 1. Juli 2022 in Kraft.

Aufträge
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge erteilt:

  • Alters- und Pflegezentrum Widnau – Neubau: Vergabe der Innentüren aus Metall an die Lüchinger Metallbau AG, Kriessern / Vergabe der Innentüren aus Holz an die Bach Heiden AG, Heiden / Vergabe der Wandschränke, Gestelle und der­glei­chen an die Zomoform AG, Au / Vergabe der Wandbeläge aus Naturstein an Josef Stutz, Rheineck / Vergabe der Wandverkleidungen aus Holz an die Zomo­form AG, Au / Vergabe der Deckenbekleidungen aus Holz an die Pro Ausbau AG, Birsfelden / Vergabe der Malerarbeiten Tiefgarage und Nebenräume UG an die der Maler Poljansek GmbH, Widnau / Vergabe der inneren Malerarbeiten EG bis 3. OG an die der Maler Poljansek GmbH, Widnau / Vergabe des Metallbaus Pergola an die Hutter AG, Widnau / Vergabe der Leuchten und Lampenlieferung Umgebung an die ARGE Huber + Monsch AG/Elektro Frei Rheintal AG, Widnau / Vergabe der Oberflächenbehandlung Hartbeton an die Walo Bertschinger AG, Wittenbach / Vergabe Brandschutzbekleidung und -abschottung an die Wemag AG, Buchs / Vergabe der Gärtnerarbeiten an die Bucher AG, Widnau / Vergabe der Oberbauarbeiten an die Bucher AG, Widnau.
  • Transformatorenstation Industriestrasse 62 – Neubau: Vergabe der MS-Kabel an die RhV Elektrotechnik AG, Altstätten / Vergabe der MS/NS-Installationen an die RhV Elektrotechnik AG, Altstätten / Vergabe der NS-Verteilung an die RhV Elektrotechnik AG, Altstätten / Vergabe der NISV-Abschirmung an die Systron EMV GmbH, Dürnten / Vergabe der Brandschutztüren an die TS Tor & Service AG, Muolen / Vergabe der Schlosserarbeiten an die Hutter Metallbau AG, Widnau / Vergabe der Lüftung an die Spirig Vogel GmbH, Widnau / Vergabe der MS-Schaltanlage an die ABB Schweiz AG, Baden / Vergabe der Transformer an die Rauscher und Stöcklin AG, Sissach.
  • Neugasse – Gestaltungsmassnahmen: Vergabe der Ausarbeitung des neuen Bauprojektes an die CDS Bauingenieure AG, Heerbrugg.
  • Sonnenstrasse – Werksanierung: Vergabe der Tief- und Strassenbauarbeiten an die Morant AG, Balgach.
  • Viscosestrasse: Vergabe der Rohrinnensanierung Kanalisation an die Kanaltec AG, Balgach.
  • Rheinstrasse/Siedlungsstrasse – Elektrotrasse: Vergabe der Tiefbauarbeiten an die Implenia Schweiz AG, Altstätten / Vergabe der Spülbohrung an die Schenk AG, Heldswil.
Photovoltaik