Medienmitteilung vom 4. August 2022 von Sandro Frei, Kandidat für das Gemeindepräsidium
Rückzug der Kandidatur als Gemeindepräsident
Am 29.06.2022 habe ich meinen Wahlvorschlag für das Amt des Gemeindepräsidenten für die Amtsdauer bis 2024 eingereicht.
Aus persönlichen Gründen könnte ich nun eine allfällige Wahl nicht annehmen.
Gemäss Art. 26 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) ist ein formeller Rückzug der Kandidatur nur bis zum Ablauf der Einreichefrist möglich.
Im Sinne der Fairness gegenüber den Einwohnern von Widnau und den anderen Kandidaten teile ich somit auf diesem Wege mit, dass ich mich aus dem Wahlprozedere zurückziehe.
An dieser Stelle möchte ich mich noch herzlichst bei meinen Unterstützern bedanken.
Besten Dank und Freundliche Grüsse
Sandro Frei
Anmerkung der Politischen Gemeinde Widnau:
Gemäss Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (WAG) kann eine vorgeschlagene Person vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht. Die Einreichefrist für die Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums in Widnau ist bereits am Mittwoch, 6. Juli 2022, 11.30 Uhr, abgelaufen. Die Kandidatur von Sandro Frei bleibt somit bestehen und sein Name verbleibt auch auf dem Stimmzettel.
Eine (gegen ihren Willen) gewählte Person hat aber die Möglichkeit, die Wahl abzulehnen. Allfällige Wahlablehnungen müssten innert drei Tagen nach Versand der Wahlanzeige der Behörde eingereicht werden, welche die Wahl angezeigt hat (Art. 106 Abs. 1 WAG).
Wir bitte um Kenntnisnahme.