
PV-Zuwachs in Widnau auf gutem Weg - Beendigung der zusätzlichen Anschubfinanzierung
Förder-Richtlinien für PV-Anlagen seit 2018
Auf den 1. Januar 2018 hatte der Gemeinderat Richtlinien für die Förderung von PV-Anlagen erlassen. Seither wurden zu den Fördergeldern des Bundes (Pronovo AG) jeweils zusätzlich 30% Fördergelder durch die Gemeinde ausgerichtet, um den Bau von kleineren PV-Anlagen anzuschieben.
Erhebliche Veränderung auf dem Energiemarkt
Die energiepolitische Situation ebenso die Preisentwicklung auf dem Strommarkt hat sich im 2022 markant verändert. Dies war in dieser Brisanz nicht absehbar. Der Krieg in der Ukraine beeinflusste die Lage auf dem Energiemarkt massgeblich, was unter anderem zu massiv höheren Strompreisen führte. In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat auch den Rückliefertarif für Solarstrom angehoben, und zwar stark von 7.13 Rappen im 2022 auf 20.36 Rappen pro kWh im 2023.
Die höheren Rückspeisetarife, aber auch andere Aspekte wie die drohende Energiemangellage, haben zu einem Boom bei den Fördergesuchen für PV-Anlagen geführt, denn in dieser Preiskonstellation ist es auch finanziell lukrativ, eine PV-Anlage zu betreiben. So ist die Mehrheit der im 2022 eingegangenen 116 Gesuchen denn auch in der zweiten Jahreshälfte – nach Bekanntwerden der Strompreise und der Rücklieferungstarife für 2023 – bei der Gemeindeverwaltung Widnau eingereicht worden.
Förderbudget massiv überschritten
Obwohl die Richtline deklariert, dass der Gemeinderat nur die budgetierte Summe an kommunalen PV-Fördermitteln ausschüttet und dann die Zusagen stoppt, hat sich der Gemeinderat – beraten von der EV-Betriebskommission und der Energiekommission – für ein anderes Vorgehen entschieden: Er wird allen Fördergesuchen, die bis zum 31. Dezember 2022 eingetroffen und geprüft worden sind, auch die Zusage für den zusätzlichen kommunalen Beitrag erteilen, obwohl damit das Budget massiv überschritten wird. Gleichzeitig hat der Gemeinderat aber auch beschlossen, per 1. Januar 2023 aus der kommunalen Zusatzförderung von PV-Anlagen auszusteigen, da mit der heutigen Rückspeisevergütung und der Bundesförderung eine zusätzliche kommunale Anschubfinanzierung für PV-Strom nicht mehr nötig ist.
Gesuchstellung bis 31. Dezember 2022
Somit werden alle Fördergesuche für PV-Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2022 bei der Gemeindeverwaltung Widnau eingehen, noch eine Zusage für die zusätzliche kommunale Förderung erhalten. Damit aber nicht einfach Gesuche auf Vorrat eingegeben werden, hat der Rat festgelegt, dass von der Gesuchseingabe bis zur Inbetriebnahme der PV-Anlage eine Frist von anderthalb Jahren gilt. Wird die Anlage in diesem Zeitraum nicht gebaut und in Betrieb genommen, verfällt der kommunale Förderbeitrag. Zudem muss die Auszahlung der zugesagten kommunalen Zusatzförderung der PV-Anlage spätestens drei Monate nach Auszahlung des Pronovo-Beitrags bei der Gemeindeverwaltung Widnau beantragt werden. Die Bundesbeiträge können in der gleichen Art und Weise wie bisher beantragt werden. Von dieser Änderung sind die anderen Energiefördermassnahmen nicht berührt, so werden Massnahmen wie Gebäudestandard Minergie A und Minergie P bei Neubauten und Sanierungen, Wärmedämmungsmassnahmen, Holz- und Pelletheizungen, Ersatz von Elektroboilern durch erneuerbare Energien und Bohrungen für Erdsonde-Wärmepumpen-Heizungen weiterhin wie bisher gefördert (siehe Energie-Förderprogramm auf www.widnau.ch).