Referendumsvorlage Reglement über den Fonds "Widnau hilft Widnau"

7. Februar 2024

Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung Widnau

Gegenstand         
Reglement über den Fonds "Widnau hilft Widnau"
Beschluss des Gemeinderates Widnau vom 23.01.2024

Referendumsfrist   
vom 8. Februar 2024 bis 18. März 2024 (40 Tage)

Öffentliche Auflage      
Gemeinderatskanzlei, Büro 14

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren    
574 gültige Unterschriften

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei Widnau bezogen,
im unten angefügten PDF-Dokument oder auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Widnau einzureichen.

Zugehörige Objekte

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