
Auflageverfahren: Neubau Sticherschliessungsstrasse Unterdorfstrasse, Grundstücke Nr. 902/1686
Der Gemeinderat hat am 23. Januar 2024 gestützt auf Art. 39 ff. des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) folgendes Projekt genehmigt:
Neubau Sticherschliessungsstrasse Unterdorfstrasse, Grundstücke Nr. 902/1686
Im Zusammenhang mit dem geplanten Wohn- und Geschäftshaus auf dem Grundstück Nr. 902 wurde durch die private Bauherrschaft ein Strassenprojekt ausgearbeitet. Die neue Sticherschliessungsstrasse Unterdorfstrasse wird als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert.
Die Projektpläne für die Sticherschliessungsstrasse Unterdorfstrasse liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. vom Donnerstag, 18. April 2024 bis Freitag, 17. Mai 2024 im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, zur Einsichtnahme auf. Die Sticherschliessungstrasse Unterdorfstrasse ist während der Auflagefrist markiert. Bodenabtretungen sind keine nötig.
Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.
Gemeinderat Widnau
Zugehörige Objekte
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Situationsplan 1-200 (PDF, 454.56 kB) | Download | 0 | Situationsplan 1-200 |
Teilstrassenplan 1-500 (PDF, 470.18 kB) | Download | 1 | Teilstrassenplan 1-500 |
Normalprofil 1-50 (PDF, 1.79 MB) | Download | 2 | Normalprofil 1-50 |
Längenprofil 1-200-1-20 (PDF, 460.6 kB) | Download | 3 | Längenprofil 1-200-1-20 |
Entwässerungsplan 1-200 (PDF, 2.05 MB) | Download | 4 | Entwässerungsplan 1-200 |