Referendumsvorlage Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit

10. Juni 2024

(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung Widnau)

Gegenstand
Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit
Beschluss des Gemeinderates Widnau vom 28.05.2024

Referendumsfrist 
vom 11. Juni 2024 bis 22. Juli 2024 (40 Tage)

Öffentliche Auflage 
Gemeinderatskanzlei, Büro 14

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren 
574 gültige Unterschriften

Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei Widnau bezogen, im unten angefügten PDF-Dokument oder auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.

Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Widnau einzureichen.

Zugehörige Objekte

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