Referendumsvorlage Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit
(Fakultatives Referendum gem. Art. 23 Gemeindegesetz sowie Art. 13 ff. Gemeindeordnung Widnau)
Gegenstand
Reglement über Ruhe, Ordnung und Sicherheit
Beschluss des Gemeinderates Widnau vom 28.05.2024
Referendumsfrist
vom 11. Juni 2024 bis 22. Juli 2024 (40 Tage)
Öffentliche Auflage
Gemeinderatskanzlei, Büro 14
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehren
574 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann bei der Gemeinderatskanzlei Widnau bezogen, im unten angefügten PDF-Dokument oder auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.
Das Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art.19 Abs.1 RIG).
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei Widnau einzureichen.
Zugehörige Objekte
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