Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der politischen Gemeinde und der Ortsgemeinde - Amtsdauer 2025-2028
Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt:
Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der politischen Gemeinde und der Ortsgemeinde - Amtsdauer 2025-2028
(Vorlagen der eidgenössischen Abstimmung siehe Kollektivinserat der Mittelrheintaler Gemeinden)
- politische Gemeinde
Gemeindepräsident, Schulpräsident, Mitglieder Gemeinderat, Mitglieder Geschäftsprüfungskommission
- Ortsgemeinde
Präsident, Mitglieder Verwaltungsrat, Mitglieder Geschäftsprüfungskommission
Briefliche Stimmabgabe
Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmrechtsausweis. Die Urnenöffnungszeiten sowie die Möglichkeit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimmrechtsausweis ersichtlich.
2. Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 30. September 2024, 11.30 Uhr, der Gemeinderatskanzlei bzw. dem Ortspräsidenten einzureichen. Eine stille Wahl ist möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.