Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der politischen Gemeinde und der Ortsgemeinde - Amtsdauer 2025-2028

9. August 2024

Am Sonntag, 22. September 2024, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden statt:

Gesamterneuerungswahlen der Behördenmitglieder der politischen Gemeinde und der Ortsgemeinde - Amtsdauer 2025-2028
(Vorlagen der eidgenössischen Abstimmung siehe Kollektivinserat der Mittelrheintaler Gemeinden)

  • politische Gemeinde
    Gemeindepräsident, Schulpräsident, Mitglieder Gemeinderat, Mitglieder Geschäftsprüfungskommission
     
  • Ortsgemeinde
    Präsident, Mitglieder Verwaltungsrat, Mitglieder Geschäftsprüfungskommission

 


Briefliche Stimmabgabe
Jede/r Stimmberechtigte kann die Stimme brieflich abgeben. Eine genaue Anleitung befindet sich auf dem Stimmrechtsausweis. Die Urnenöffnungs­zeiten sowie die Mög­lich­keit der vorzeitigen persönlichen Stimmabgabe sind ebenfalls auf dem Stimm­rechts­ausweis ersichtlich.


2. Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahl­vorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 30. September 2024, 11.30 Uhr, der Gemeinderatskanzlei bzw. dem Ortspräsidenten einzureichen. Eine stille Wahl ist möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.