Während der Referendumsfrist (8. November bis 17. Dezember 2024), aber auch danach, gingen keine Referendumsbegehren gegen den Zonenplan und das Baureglement ein, womit der Gemeinderat die Zustimmung der Bürgerschaft zum neuen Rahmennutzungsplan erfreut zur Kenntnis nehmen konnte. Zonenplan und Baureglement wurden Anfang 2025 dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) zur Genehmigung eingereicht. Nach Vorliegen der Genehmigung – voraussichtlich im Sommer 2025 – wird der Gemeinderat die Einspracheentscheide mit Rechtsmittelfrist zusammen mit dem Gesamtentscheid eröffnen. Danach folgt das allfällige Rechtsmittelverfahren beim Kanton, bevor die Rahmennutzungsplanung in Kraft tritt.