Öffentliches Planauflageverfahren Neubau Wendeanlage Aeuelistrasse und Erschliessung Grundstücke Nr. 1156 und Nr. 1603

29. April 2026

Auf den Grundstücken Nr. 1156 und 1603, Aeuelistrasse 7, ist ein Neubau geplant. Für eine hinreichende Erschliessung ist auf dem privaten Baugrundstück Nr. 1603 der Bau einer Wendeanlage vorgesehen, die mit einem Teilstrassenplan der Aeuelistrasse (Gemeindestrasse 3. Klasse [G3-302]) zugeteilt werden soll.

Die Projektpläne für die Wendeanlage liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Donnerstag, 30. April 2026, bis Freitag, 29. Mai 2026, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Einsichtnahme auf. Die Wendeanlage Aeuelistrasse ist während der Auflagefrist markiert. Bodenabtretungen sind keine nötig.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhalts und eine Begründung zu enthalten.

Zugehörige Objekte

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