Öffentliches Planauflageverfahren Ausbau und Werksanierung Fahrgasse

20. August 2026

Im Abschnitt Fahrweg bis Unterdorfstrasse und im Knoten Fahrweg wird ein Ausbau des Strassenkörpers durchgeführt. Um die hinreichende Erschliessung (Art. 67 des kant. Planungs- und Baugesetz [sGS 731.1]) sicherzustellen, ist ein teilweiser Ausbau der Fahrgasse und des Fahrwegs erforderlich.

Nach dem Mitwirkungsverfahren ergaben sich keine Änderungen am Projekt. Die Projektpläne für die Fahrgasse liegen nach Art. 39 ff. StrG während 30 Tagen, d. h. von Freitag, 21. August 2026, bis Montag, 21. September 2026, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, öffentlich und zur Einsichtnahme auf. Die Fahrgasse ist während der Auflagefrist markiert.

Einsprachen gegen das Projekt sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Widnau einzureichen. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 VRP). Die Einsprache hat einen Antrag sowie eine Darstellung des Sach­verhalts und eine Begründung zu enthalten.

Zugehörige Objekte

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Situation 1_200 (PDF, 347 kB) Download 0 Situation 1_200
Teilstrassenplan 1_1'000 (PDF, 346 kB) Download 1 Teilstrassenplan 1_1'000