Sonntagsverkäufe während der Adventszeit
Jeder Betrieb, der am Sonntag in der Adventszeit Arbeitnehmende beschäftigt, braucht eine Bewilligung, ausser diejenigen Betriebe, die unter die Sonderbestimmungen der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz fallen. Das Gesuch für die Sonntagsbewilligung in der Adventszeit kann von jedem einzelnen Betrieb oder einem Verein eingereicht werden. Gesuche sind mindestens zwei Wochen vor dem ersten Termin und vollständig ausgefüllt dem kantonalen Arbeitsinspektorat, Unterstrasse 22, 9001 St. Gallen, einzureichen.

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