
Öffentliche Mitwirkung vor Änderungsauflagen von Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung
Während der öffentlichen Auflage der Totalrevision Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) vom 9. Februar bis 10. März 2023 gingen verschiedene Einsprachen ein. Sie wurden eingehend geprüft und mit allen Einsprechenden wurden bis Mitte November 2023 Einspracheverhandlungen geführt. Nach Abschluss der Gespräche und nach fundierter fachlicher Prüfung beantragte die Kerngruppe im Februar 2024 dem Gemeinderat, den Zonenplan in wenigen kleinräumigen Punkten und das Baureglement im Wesentlichen hinsichtlich der Baumassenziffer anzupassen. Im gleichen Zug soll bezüglich der früher aufgelegten Schutzverordnung die letzte Einsprache mit der nun vorgesehenen Anpassung bereinigt werden.
Mit Verweis auf die übergeordnete Gesetzgebung unterstehen die vorgesehenen Änderungsauflagen wiederum der Mitwirkung. Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung über die Änderungsanpassungen entscheiden und sie noch vor den Sommerferien öffentlich auflegen. Danach sieht der Gemeinderat vor, über die verbleibenden Einsprachen zu entscheiden und anschliessend Zonenplan und Baureglement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Mitwirkungsfrist
- 10. April 2024 bis 9. Mai 2024
Gegenstand
- Baureglement – Änderungen vom 5. April 2024 zur Auflage vom 31. Januar 2023
- Zonenplan – Änderung vom 5. April 2024 gegenüber Auflageplan vom 31. Januar 2023
- Revision der Rahmennutzungsplanung/Kurzbericht – Änderung vom 5. April 2024 aufgrund Einspracheverfahren
- Schutzverordnung/Bestimmungen – Änderung vom 5. April 2024 gegenüber Auflage 2022 inkl. 1. Änderungen
- Schutzverordnung/Schutzplan – Änderung vom 5. April 2024 gegenüber Auflageplan vom 29. April 2022
- Revision Schutzverordnung/Kurzbericht – Änderung vom 5. April 2024 aufgrund Einspracheverfahren
Einsicht in die Unterlagen
- Online auf WIKI: www.ortsplanung.widnau.org
- Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 10. April 2024 bis 9. Mai 2024 im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, eingesehen werden.
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) können Anliegen bzw. Stellungnahmen zu den Änderungen bezüglich Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung bis 9. Mai 2024 schriftlich an den Gemeinderat Widnau eingereicht werden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Baureglement - Änderungen vom 5.4.24 zur Auflage vom 31.1.123 (PDF, 245.98 kB) | Download | 0 | Baureglement - Änderungen vom 5.4.24 zur Auflage vom 31.1.123 |
Zonenplan - Änderung vom 5. April 2024 gegenüber Auflageplan vom 31.1.2023 (PDF, 7.31 MB) | Download | 1 | Zonenplan - Änderung vom 5. April 2024 gegenüber Auflageplan vom 31.1.2023 |
Revision der Rahmennutzungsplanung-Kurzbericht - Änderung vom 5.4.24 aufgrund Einspracheverfahren (PDF, 3.84 MB) | Download | 2 | Revision der Rahmennutzungsplanung-Kurzbericht - Änderung vom 5.4.24 aufgrund Einspracheverfahren |
Schutzverordnung-Bestimmungen - Änderung vom 5.4.24 gegenüber Auflage 2022 inkl. 1. Änderungen (PDF, 166.23 kB) | Download | 3 | Schutzverordnung-Bestimmungen - Änderung vom 5.4.24 gegenüber Auflage 2022 inkl. 1. Änderungen |
Schutzverordnung-Schutzplan - Änderung vom 5.4.24 gegenüber Auflageplan vom 29.4.22 (PDF, 2.61 MB) | Download | 4 | Schutzverordnung-Schutzplan - Änderung vom 5.4.24 gegenüber Auflageplan vom 29.4.22 |
Revision Schutzverordnung-Kurzbericht - Änderung vom 5.4.24 aufgrund Einspracheverfahren (PDF, 1.13 MB) | Download | 5 | Revision Schutzverordnung-Kurzbericht - Änderung vom 5.4.24 aufgrund Einspracheverfahren |