Öffentliche Mitwirkung vor Änderungsauflagen von Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung

9. April 2024
Die laufende Revision der Ortsplanung (Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung) ist in der Gemeinde Widnau weit fortgeschritten. Nach Abschluss der Einspracheverhandlungen im November 2023 und einer vertieften fachlichen Prüfung durch die Kerngruppe sieht der Gemeinderat in wenigen kleinräumigen Punkten eine Anpassung des neuen Zonenplans sowie der Schutzverordnung vor. Ebenso soll das Baureglement kleine Anpassungen erfahren. Bevor der Gemeinderat über die Änderungsauflagen entscheidet, führt er vom 10. April bis 9. Mai 2024 eine Mitwirkung durch. Danach sieht der Gemeinderat vor, die An-passungen noch vor den Sommerferien öffentlich aufzulegen.

Während der öffentlichen Auflage der Totalrevision Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement) vom 9. Februar bis 10. März 2023 gingen verschiedene Einsprachen ein. Sie wurden eingehend geprüft und mit allen Einsprechenden wurden bis Mitte November 2023 Einspracheverhandlungen geführt. Nach Abschluss der Gespräche und nach fundierter fachlicher Prüfung beantragte die Kerngruppe im Februar 2024 dem Gemeinderat, den Zonenplan in wenigen kleinräumigen Punkten und das Baureglement im Wesentlichen hinsichtlich der Baumassenziffer anzupassen. Im gleichen Zug soll bezüglich der früher aufgelegten Schutzverordnung die letzte Einsprache mit der nun vorgesehenen Anpassung bereinigt werden.

Mit Verweis auf die übergeordnete Gesetzgebung unterstehen die vorgesehenen Änderungsauflagen wiederum der Mitwirkung. Der Gemeinderat wird nach der Mitwirkung über die Änderungsanpassungen entscheiden und sie noch vor den Sommerferien öffentlich auflegen. Danach sieht der Gemeinderat vor, über die verbleibenden Einsprachen zu entscheiden und anschliessend Zonenplan und Baureg­lement dem fakultativen Referendum zu unterstellen.

 

Mitwirkungsfrist

  • 10. April 2024 bis 9. Mai 2024

 

Gegenstand

 

 

Einsicht in die Unterlagen

  • Online auf WIKI: www.ortsplanung.widnau.org
  • Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 10. April 2024 bis 9. Mai 2024 im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, eingesehen werden.

 

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung (Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) können Anliegen bzw. Stellung­nahmen zu den Änderungen bezüglich Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung bis 9. Mai 2024 schriftlich an den Gemein­derat Widnau eingereicht werden.

Zugehörige Objekte

Name
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