Öffentliche Auflage zu Totalrevision Nutzungsplanung – Zonenplan und Baureglement

8. Februar 2023

Der Gemeinderat hat am 31. Januar 2023 in Anwendung von Art. 7 Planungs-
und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) im Rahmen der Totalrevision der Nutzungsplanung erlassen:

  • Zonenplan
  • Baureglement

Die Unterlagen liegen in Anwendung von Art. 41 PBG während 30 Tagen vom Donnerstag, 9. Februar 2023, bis Freitag, 10. März 2023, im Gemeindehaus Widnau, 1. OG, zur Einsichtnahme öffentlich auf. Es werden keine persönlichen Anzeigen versandt.

Zusätzlich stehen die Unterlagen auf www.widnau.ch/revisionortsplanung oder auf dem WIKI unter www.ortsplanung.widnau.org zur Verfügung.

Gleichzeitig werden der kommunale Richtplan (Richtplankarte und Koordinationsblätter), der Planungsbericht sowie die Beilage zum Baureglement (Erläuterungen zum Planungs- und Baugesetz) öffentlich bekannt gemacht (behördenverbindlich, keine Einsprachemöglichkeit).

Rechtsmittel
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Zonenplan und das Baureglement beim Gemeinderat Widnau schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Ein­sprache ist berechtigt, wer ein eigenes, schutzwürdiges Interesse dartut
(Art. 152 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­pflege [sGS 951,1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Widnau, 8. Februar 2023                                                            Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Baureglement 31.01.2023 Download 0 Baureglement 31.01.2023
Zonenplan 31.01.2023 Download 1 Zonenplan 31.01.2023
Beilage zum Baureglement 31.01.2023 Download 2 Beilage zum Baureglement 31.01.2023
Planungsbericht 31.01.2023 Download 3 Planungsbericht 31.01.2023
Richtplan 31.01.2023 Download 4 Richtplan 31.01.2023
Richtplan: Koordinationsblätter 31.01.2023 Download 5 Richtplan: Koordinationsblätter 31.01.2023
Fokus 1/2023: Ortsplanungsrevision - Ein intensiver Arbeitsprozess Download 6 Fokus 1/2023: Ortsplanungsrevision - Ein intensiver Arbeitsprozess